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| Aktuelles und Aktuelle Meldungen des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft "Rund um den Auersberg" für 2001. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zahlenmäßiges Endergebnis des Volksentscheides am 21. Oktober 2001 festgestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Am Freitag, dem 2. November
2001, tagte der Landesabstimmungsausschuss in öffentlicher Sitzung, um
das Ergebnis des Volksentscheides am 21. Oktober 2001 über den Entwurf
"Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkassen im
Freistaat Sachsen" zu ermitteln. Unter dem Vorsitz des
Landesabstimmungsleiters, Herrn Hartmut Biele, wurden die von den 29
Kreisabstimmungsausschüssen ermittelten Zahlenergebnisse der
Stimmkreise zum endgültigen Landesabstimmungsergebnis zusammengestellt.
Dabei wurde folgendes Landesabstimmungsergebnis festgestellt: Amtliches Endergebnis des Volksentscheides am 21. Oktober 2001 im Freistaat Sachsen über den Entwurf "Gesetz zur Erhaltung der kommunal verankerten Sparkassen im Freistaat Sachsen"
Für die Stimmbezirke der Stadt Lichtenstein wurde folgendes amtliches Abstimmungsergebnis festgestellt:
Der von der Bürgerinitiative zur Volksabstimmung gebrachte Gesetzentwurf hat somit die erforderliche Mehrheit erlangt. Liebe Bürgerinnen und Bürger, die erste Volksabstimmung im Land Sachsen ist Geschichte. Die Ergebnisermittlung verlief auch in diesem Jahr reibungslos, was wieder den vielen Ehrenamtlichen in den Abstimmungslokalen zu verdanken ist. Für Ihr Engagement herzlichen Dank! Ihr Bürgermeister Wolfgang Sedner |
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| Schulanmeldung für die Grundschulen der Stadt Lichtenstein im Schuljahr 2002/03. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Alle in der Zeit vom 01. Juli
1995 - 30. Juni 1996 geborenen Kinder und die im letzten Jahr zurückgestellten
Kinder sind zur Schulaufnahme anzumelden.
Die Sorgeberechtigten sind verpflichtet, die Kinder in den Grundschulen anzumelden, in deren Schulbezirk sich der Wohnsitz befindet. Informationen dazu gibt das Schulverwaltungsamt der Stadtverwaltung. Anmeldezeiten an den Grundschulen in Lichtenstein: Anmeldezeit an der Grundschule im OT Rödlitz: Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen und folgende Daten werden erhoben.
Die festgelegten Schulbezirke können im Amt für Schulverwaltung, Kultur und Soziales in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17 eingesehen werden. Schulverwaltung Lichtenstein |
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| Gestaltungspreis 2001. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Stadtverwaltung Lichtenstein
ruft für das Jahr 2001 den Wettbewerb um den Gestaltungspreis der Stadt
Lichtenstein aus.
Alle Bauherren der Stadt einschließlich ihrer Ortsteile Rödlitz und Heinrichsort werden hiermit angesprochen, aussagekräftige Wettbewerbsbeiträge, bestehend aus einem formlosen Antrag mit kurzer Projektbeschreibung sowie Fotos vom Zustand vor und nach der Baumaßnahme in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Bauamt, einzureichen. Die Baumaßnahme sollte im Jahr 2001 ihren Abschluss gefunden haben. Im Vordergrund der Bewertung stehen solche Baumaßnahmen, die dem Erhalt, der Wiederherstellung oder Ergänzung von Gebäuden und Bauelementen dienen und beispielhafte Lösungen darstellen. Dies können neben komplexen Gebäudesanierungen auch Fassadenneugestaltungen sein, bauliche Erweiterungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Altbestandes, ebenso werden Außenanlagen in die Bewertung einbezogen. Trotz knapper Haushaltsmittel soll mit der Ausschreibung des Wettbewerbes eine öffentliche Honorierung und Anerkennung der ausschließlich in privater Regie durchgeführten Baumaßnahmen erfolgen. Spätester Abgabetermin ist der 11.01.2002. Mario Hößler |
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| Bekanntmachung der nochmaligen öffentlichen Auslegung der Ergänzungssatzung "Martinweg", Ortsteil Heinrichsort. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In der vom Stadtrat der Stadt
Lichtenstein am 14.12.2000 beschlossenen Ergänzungssatzung
"Martinweg" Ortsteil Heinrichsort sind gemäß der Genehmigung
des Regierungspräsidiums Chemnitz vom 08.06.2001 eine Maßgabe sowie
Auflagen zu erfüllen. Zur Erfüllung der Maßgabe und der Auflagen ist
eine nochmalige öffentliche Auslegung erforderlich.
Die öffentliche Auslegung der Ergänzungssatzung mit Planstand vom Oktober 2001 bestehend aus
findet in der Zeit vom 05. November 2001 bis 07. Dezember 2001 in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, SG Stadtplanung - 6. Obergeschoss - und in der Ortschaftsverwaltung Heinrichsort, Prinz-Heinrich-Straße 7, während der Öffnungszeiten
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise zur Ergänzungssatzung "Martinweg" schriftlich oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift vorgebracht werden. Lichtenstein, den 10. Oktober 2001 Wolfgang Sedner |
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| Information des Staatlichen Vermessungsamtes Zwickau. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Am 15. Juli 1997 hat die Sächsische
Staatsregierung die Reform der Vermessungsverwaltung beschlossen. Damit
verbunden ist eine Neuordnung der Staatlichen Vermessungsämter.
Im Rahmen dieser Umstrukturierung werden die Außenstellen Glauchau, Hohenstein-Ernstthal und Werdau des Staatlichen Vermessungsamtes Zwickau aufgelöst. Deren Aufgaben werden direkt am neuen Dienstort des Staatlichen Vermessungsamtes in Zwickau weitergeführt. Die Schließung der Dienststelle in Zwickau erfolgt zu folgenden Terminen:
Die Wiedereröffnung der zusammengeführten Dienststelle in Zwickau erfolgt in den neuen Diensträumen am 08. November 2001. Das Staatliche Vermessungsamt Zwickau ist für die Landkreise Chemnitzer Land und Zwickauer Land sowie für die Kreisfreie Stadt Zwickau zuständig. Anschrift ab 08. November 2001: Staatliches Vermessungsamt Zwickau Geschäftszeiten:
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| Wer ist für den Wald zuständig?. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Im Jahr 2001 findet der Verkauf
der Wälder im Gebiet der Stadt Lichtenstein seinen Abschluss. Künftig
sind alle Waldflächen unserer Stadt den Eigentumsformen Privatwald, Körperschaftswald
und Kirchenwald nach dem Sächsischen Waldgesetz zuzuordnen. Die
Eigentumsform Staatswald ist in Lichtenstein nicht mehr anzutreffen. Nächster
Staatswald ist der Forst Grüna.
Die größeren Waldgebiete in und um Lichtenstein sind in der Regel in Eigenbewirtschaftung der Eigentümer bzw. einer durch sie gebildeten Waldgemeinschaft. Das betrifft insbesondere den Rümpfwald, den Burgwald, den Neudörfler Wald und den Buchwald. Der Stadtwald Lichtenstein wird nach dem Verkauf ab 2002 ebenfalls privat bewirtschaftet. Für größere Waldgebiete (Fläche > 1000 ha) lohnt es sich für den Eigentümer, eine Revierförsterstelle einzurichten. Anfragen, Probleme, Holzbezug u. ä. sind dann mit dem zuständigen Revierförster zu klären. Für den Neudörfler Wald und den Neuschönburger Wald ist zuständig: Deecke und von Reitzenstein GbR Für den Rümpfwald ist zuständig: Gräfliches Forstgut Glauchau Die hoheitliche Aufsicht über alle Waldformen obliegt dem Sächsischen Forstamt Stollberg. Dieses wird vor Ort im Revier 6 Lichtenstein durch Herrn Revierförster Gunther Clauß, der auch den Stadtwald Glauchau bewirtschaftet, vertreten. Bei den Wald betreffenden Problemen ist es ebenfalls möglich, das Sachgebiet Umwelt- und Naturschutz der Stadtverwaltung Lichtenstein zu konsultieren. Hier werden auch die ca. 47 ha umfassenden Waldflächen der Stadt Lichtenstein bewirtschaftet. Konrad Geithner |
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| Das Buch "lichtenstein" - eine Lektüre über die liebenswerte Kleinstadt mit Flair und Anziehungskraft. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserer schnelllebigen bewegten Zeit ist es doppelt notwendig, die
Erinnerung an Vergangenes wach zu halten, aber auch das Gegenwärtige zu
dokumentieren. Das Erleben geschichtlicher Tradition, das Beschäftigen
mit der Heimatgeschichte, das Festhalten des Augenblicks bringt uns
Erkenntnisse über unsere Leistungen. Echte Tradition ist nicht ein
Traum von der "guten alten Zeit", nein, sie ist für uns
Ansporn Neues zu schaffen, Werte zu erhalten und fortzuentwickeln. Aufgerufen sind die Vereine, Verbände, Vereinigungen, Unternehmen und Privatpersonen unserer Stadt, die das Buch "lichtenstein" mit Leben erfüllen wollen. Unterstützen Sie unser Vorhaben. Bitte schicken Sie uns Texte (max. eine Seite A4) und Fotos (2-3 Stück) oder geben Sie uns Hinweise über Quellen oder Ansprechpartner/innen. In Zusammenarbeit mit Frau Siglinde Schirmer, Calibris DESIGNAGENTUR und einer "Bürgerredaktion" soll das Buch dem Interessierten im nächsten Jahr auf dem weihnachtlichen Gabentisch zur Verfügung stehen. Fragen beantwortet Ihnen gern die Leiterin des Hauptamtes, Frau
Bergmann ( Gleichzeitig rufen wir die Vereine und Verbände zu o.g. Termin auf, Ihre Veranstaltungen für das folgende Jahr an das Hauptamt der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, zu senden. Änderungen zum Veranstaltungskalender sind dem Hauptamt rechtzeitig bekannt zu geben. Wir erwarten Ihre Post. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Sedner |
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| Schulentwicklungsplanung Stadt Lichtenstein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Klage gegen den Beschluss des
Stadtrates vom 20.03.2001 - Aufhebung der Diesterweg-Mittelschule -
Feststellung der aufschiebenden Wirkung durch das Sächsische Oberver-
waltungsgericht (SächsOVG) gem. § 80 Abs. 5 VwGO
Mit Beschluss des SächsOVG vom 24. September 2001 wird der gem. § 80 Abs. 5 VwGO gestellte Eilantrag auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Stadtratsbeschluss vom 20.03.2001 zurückgewiesen. Das SächsOVG folgt damit vollumfänglich der Rechtsauffassung der Stadt Lichtenstein. Damit wird die von der Stadt bereits im Widerspruchsverfahren vertretene Meinung, wonach der Stadtratsbeschluss vom 20.03.2001 nur einen internen vorbereitenden Charakter hat und deshalb nicht als Verwaltungsakt anfechtbar ist, bestätigt. In der Konsequenz dieses Beschlusses des Stadtrates ist demnach auch die gerichtsanhängige Klage unzulässig. Gegen eine Schulschließung ist nach dem Beschluss des SächsOVG erst dann ein Rechtsmittel gegeben, wenn der Bürgermeister nach Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen eine Amtliche Bekanntmachung mit Rechtsmittelbelehrung verfügt. So wurde in diesem Sommer von der Stadt bereits bei der Schließung der Diesterweg-Grundschule verfahren. Im Falle der Diesterweg-Mittelschule soll deren Schließung ebenso vollzogen werden, wenn der Stadtrat das Vorliegen aller hierfür erforderlichen Voraussetzungen festgestellt hat. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Sedner |
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