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| Aktuelles und Aktuelle Meldungen des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft "Rund um den Auersberg" für 2002. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zweck der Zuwendung ist es, den
Eigentümern von Eigentumswohnungen und Wohngebäuden Hilfe bei der
Beseitigung der Hochwasserschäden oder bei der Wiedererrichtung von zerstörten
Wohngebäuden, zur Errichtung beschädigter oder zerstörter Bauteile
solcher Wohngebäude (Instandsetzung) oder auch Baumaßnahmen zur
Wiederherstellung der zugehörigen privaten Erschließung, wie zum
Beispiel private Erschließungsstraßen, Stützmauern und Uferbefestigung
sowie Ordnungsmaßnahmen, zu gewähren. Voraussetzung für die Zuwendung ist, dass das Gebäude von der Flutkatastrophe im August 2002 ganz oder teilweise zerstört worden ist oder hochwasserbedingte Schäden aufweist und der Förderantrag bis spätestens 30. Mai 2003 in der Wohnungsbauförderstelle eingegangen ist. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80 vom Hundert der förderfähigen Wiederherstellungskosten gewährt. Förderfähig sind insbesondere:
Versicherungsleistungen und einzelzweckgebundene Spenden, die der Förderempfänger
für die Instandsetzung erhält, werden auf die Förderung angerechnet.
Der Zuwendungsempfänger ist verpflichtet, die entsprechenden Angaben bei
der Beantragung der Förderung zu machen. Die Zuwendung zur
Wiederbewohnbarmachung von Wohngebäuden (max. 5.000 €) werden als
Abschlag angerechnet. |
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B e k a n n t m a c h u n g der Jagdgenossenschaft Lichtenstein - Der Jagdvorstand - . |
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| Einladung zur Versammlung der
Jagdgenossenschaft des Gemeinschaftsjagdreviers Lichtenstein
Auf der Grundlage der Satzung der Jagdgenossenschaft Lichtenstein vom 24.01.1997, § 7 (1) wird am Freitag, dem 21. Februar 2003, um 19.00 Uhr im Rümpfgasthaus Lichtenstein die Jagdversammlung des Jahres 2002 durchgeführt. Die Versammlung der Jagdgenossenschaft ist nichtöffentlich. Eingeladen sind alle Jagdgenossen des Gemeinschaftsjagdreviers Lichtenstein, der Jagdpächter, die Inhaber von Begehungsscheinen für das Gemeinschaftsjagdrevier Lichtenstein sowie die Untere Jagdbehörde. Jagdgenosse im Sinne der Bundesjagdgesetzes ist jeder Eigentümer einer jagdbaren Fläche, hier der Gemarkungen Lichtenstein und Callnberg, die nicht zu einem Eigenjagdbezirk gehört. Die jagdbaren Flächen sind beim Jagdvorsteher im Jagdkataster einsehbar. Es wird zu folgenden Tagesordnungspunkten beraten:
Für die durch Wahl zu besetzenden Funktionen des Jagdvorstandes und
der Rechnungsprüfer können bis zum 31.01.2003 schriftliche
Vorschläge beim Jagdvorsteher, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein,
eingereicht werden. Voraussetzung ist, dass der Bewerber Jagdgenosse ist. Lichtenstein, den 29.11.2002 Konrad Geithner |
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Technologieorientiertes Dienstleistungszentrum Lichtenstein GmbH . |
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| Aktueller Stand der Entwicklung
des Gewerbegebietes "Am Auersberg"
Auch im bisherigen Verlauf des Jahres 2002 hat das Gewerbegebiet "Am Auersberg" eine Weiterentwicklung zu verzeichnen. Durch Flächenzukauf haben die etablierten Unternehmen:
die Grundlage für weitere Geschäftsentwicklung durch technische
Erweiterung, bauliche Vergrößerung und letztlich Arbeitsplatzschaffung
gelegt. Insgesamt wurden dieses Jahr 16.000 m² Gewerbegebietsfläche
verkauft.
durch.
Scheller |
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| Alte Wasserrechte, die vor dem
01.07.1990 erteilt wurden und nicht bis zum 31.12.2004 angemeldet werden,
erlöschen automatisch zehn Jahre nach der Veröffentlichung der
Bekanntmachung, also im Jahre 2012. Für die Anmeldung ist das Regierungspräsidium Chemnitz als höhere Wasserbehörde zuständig. Anzumelden sind alle Gewässerbenutzungen. Insbesondere betrifft dies:
Für Anfragen, Informationen und Hinweise zur Anmeldung wurde im
Regierungspräsidium ein Bürgertelefon unter Konrad Geithner |
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Männelmacher und Bastler - Erzgebirgische Schnitzereien und weihnachtliche Berge . |
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| Am 20. Januar 2003 wird im
Museum der Stadt Lichtenstein eine Sonderausstellung mit Weihnachtsbergen
und Schnitzarbeiten aus dem Erzgebirge eröffnet. Peter Mannstadt vom
Verein für die Geschichte der Stadt Lichtenstein e.V. hat dafür ein Jahr
lang Ideen zusammengetragen und Leihgeber ausfindig gemacht. Die
Ausstellungseröffnung beginnt um 19.30 Uhr im Museumsgebäude. Bis zum
16. Februar 2003 kann die Ausstellung während der Öffnungszeiten des
Museums besichtigt werden.
Dieser farbig gestaltete Weihnachtsberg, gefertigt nach Vorlagen für Laubsägearbeiten einer Münchner Firma von 1920, wird in der Sonderausstellung zu sehen sein. Familie Zahn aus Oelsnitz/Erzg. stellt ihn als Leihgabe zur Verfügung. |
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Liebe Leserinnen und Leser, die Redaktion des Lichtensteiner Anzeigers wünscht Ihnen ein besinnliches und friedvolles Weihnachtsfest sowie einen guten Start in das Jahr 2003. All den fleißigen Verfassern der Artikel in unserem Amtsblatt danken wir für die gute Zusammenarbeit im Jahr 2002 und hoffen auf eine Fortsetzung auch im nächsten Jahr. Ihre Redaktion des Lichtensteiner Anzeigers |
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| Auch für das nächste Jahr möchte
das Daetz-Centrum die Möglichkeit zu reizvoller Beschäftigung für
ehrenamtlich Tätige innerhalb der "Aktion 55"
anbieten. Mit wöchentlich acht Stunden, die nach persönlicher Rücksprache
abgestimmt werden, können Männer und Frauen sich aktiv einbringen. Die
Akteure werden zur Unterstützung innerhalb der Besucherbetreuung
eingesetzt. Bisherige Erfahrungen zeigten, dass die Einbindung in den
kontinuierlichen Ausstellungsablauf und der Kontakt zu Besuchern aller
Altersstufen sehr positiv aufgenommen wurde. Das Aufgabenspektrum umfasst:
Gern erläutern die Mitarbeiter des Daetz-Centrums in einem persönlichen
Gespräch Umfang und Inhalt der konkreten Tätigkeiten. Interessenten
melden sich bitte unter |
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| Ein herzliches Dankeschön an alle
Blutspender für die große Spendebereitschaft im vergangenen Jahr. Auch für
2003 gilt - Blutspenden ist wichtig! Das freundliche Blutspende-Team erwartet alle, die helfen wollen am Dienstag, dem 21.01.03, von 15:00 bis 19:00 Uhr Für alle Fragen rund um das Thema Blutspende gibt es eine kostenlose
Servicenummer: |
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| Die Stadtverwaltung Lichtenstein
ruft für das Jahr 2002 den Wettbewerb um den Gestaltungspreis der Stadt
Lichtenstein aus.
Alle Bauherren der Stadt einschließlich ihrer Ortsteile Rödlitz und Heinrichsort werden hiermit angesprochen, aussagekräftige Wettbewerbsbeiträge, bestehend aus einem formlosen Antrag mit kurzer Projektbeschreibung sowie Fotos vom Zustand vor und nach der Baumaßnahme in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Bauamt, einzureichen. Die Baumaßnahme sollte im Jahr 2002 ihren Abschluss gefunden haben. Im Vordergrund der Bewertung stehen solche Baumaßnahmen, die dem Erhalt, der Wiederherstellung oder Ergänzung von Gebäuden und Bauelementen dienen und beispielhafte Lösungen darstellen. Dies können neben komplexen Gebäudesanierungen auch Fassadenneugestaltungen sein, bauliche Erweiterungen im Zusammenhang mit der Sanierung des Altbestandes, ebenso werden Außenanlagen in die Bewertung einbezogen. Trotz knapper Haushaltsmittel soll mit der Ausschreibung des Wettbewerbes eine öffentliche Honorierung und Anerkennung der ausschließlich in privater Regie durchgeführten Baumaßnahmen erfolgen. Spätester Abgabetermin ist der 13.01.2003. Für Rückfragen zum Wettbewerb steht Ihnen das Sachgebiet Stadtplanung zur Verfügung. Eine Auswertung wird im Zeitraum Februar 2002 stattfinden. Mario Hößler |
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| Öffentliche Bekanntmachung der
Auslage des Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Geschäftsjahr
2001
Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Ausbildungszentrum Lichtenstein gGmbH wurden durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Vogel geprüft und unter dem Datum vom 09.07.2002 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft liegen in der Zeit vom 18.12.-20.12. 2002 und vom 06.01.-10.01.2003 in der Verwaltung der Ausbildungszentrum Lichtenstein gGmbH, Grünthalweg 3, 09350 Lichtenstein, zu den nachfolgend genannten Dienstzeiten öffentlich aus: Montag - Donnerstag 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Regina Steinbach Johannes Labrenz |
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| Wie die Sächsische Staatskanzlei
mitteilt, können sich noch bis zum 31. Dezember 2002 alle melden,
die bei der Flutkatastrophe in Sachsen mindestens einen Tag geholfen
haben. Das ist die Voraussetzung für die Verleihung des "Sächsischen
Fluthelfer-Ordens 2002", den Ministerpräsident Milbradt und
Landtagspräsident Itgen als Zeichen des Dankes und der Anerkennung für
die spontane und solidarische Hilfe in den schweren Tagen der Flut
gestiftet haben. Die Fluthelfer können sich in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen ihres Wohnortes in dort ausliegenden Listen eintragen. Der Vordruck mitsamt dem Aufruf von Ministerpräsident Georg Milbradt und Landtagspräsident Erich Itgen ist auch im Internet unter Ilona Schilk |
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Sprechzeiten der Städtischen Einrichtungen vom 23.12.-31.12.2002 . |
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Wolfgang Sedner |
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| Freudig und überaus herzlich begrüßten
der Stadtrat und alle zur 9. ordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung
am 5.12.2002 erschienenen Gäste das Helmnot Theater in der Heimatstadt.
Der Geschäftsführer des Theaters Herr Grünig ließ die ein halbes Jahr
dauernden Auftritte des Helmnot Theaters auf der Expo.02 in Biel in der
Schweiz durch futuristisch wirkende Video-Aufzeichnungen Revue
passieren. Gegen eine Konkurrenz aus ganz Europa setzten sie sich durch
und erhielten den Auftrag, in einem der vier Austragungsorte, in Biel, ein
modernes, innovatives und abwechslungsreiches Open-air-Theater zu spielen.
Damit verbunden war, in relativ kurzer Zeit das Thema "Macht und
Freiheit" choreographisch umzusetzen. In 160 Tage bei 3 Auftritten pro Tag wurde dem Publikum eine von Superlativen geprägte Show geboten. Über 6 m hohe Großfiguren symbolisierten das Thema "Freiheit". Insgesamt wurden 80 Kostüme eingesetzt, 25 Darsteller - Stelzenläufer und gigantische Figuren - fügten sich in ganz unterschiedlichen Performancen zusammen, um das Thema "Macht und Freiheit" darzustellen. In eigens entwickelten Tänzen wurde die sehr subtile Macht des Geldes dargestellt. Als Highlight der gesamten Inszenierung nannte Herr Grünig die Riesen-Stelzenkostüme, die Giganten bis hin zu den sehr grazilen Eiskristallen. Hervorgehoben wurde, dass die Helmnots die einzigen Künstler waren, die unaufhaltsam neu produzierten. So erregte fast zum Ende der Expo eine Neuinszenierung abermals die Bewunderung der Gäste. Eine riesige metallene Zeitmaschine, die mit einem überdimensional großen Uhrwerk angetrieben wurde und mit stählernen Kostümen ausgestattete Künstler verkörperten die Parade zum Thema "Macht". Für alle Theaterleute waren die Auftritte auf der Expo.02 sehr aufwändig und mit körperlich schwerer Arbeit verbunden. Ungeachtet der Anstrengungen setzten die Künstler tagtäglich alle Vorgaben mit großer Freude und Intensität um. Die Helmnots, so ließ es Herr Grünig stets aufs Neue anklingen und das gezeigte Video ließ daran keinen Zweifel aufkommen, wurden vom Publikum geliebt. Junge und ältere Besucher kamen täglich zum Auftrittsort, nur um sie zu sehen. Das Helmnot Theater zählte zu den "Top-Five" dieser Expo.02 in der Schweiz. Dass sie ungeachtet dieses großen Erfolgs Sehnsucht nach zu Hause verspürten, verdeutlichten die Worte von Herrn Grünig: "Wir sind sehr gern zurückgekommen, weil wir wissen, dass wir gern in Lichtenstein gesehen werden". Sein Wunsch, dem wir uns uneingeschränkt anschließen, war, dass Lichtenstein auch zukünftig eine sichere und tolerante Stadt bleiben soll - eine Stadt ohne Neonazis und ohne nationalistische Parolen. Namens des Stadtrates und aller Anwesenden dankte ich dem Geschäftsführer des Helmnot Theaters für die sehr emotional vorgetragene Rückschau der Expo-Zeit. Ihm und seinen Team wünschen wir auch zukünftig Gesundheit, viele Erfolge und ein Wohlfühlen in unserer Stadt. Was die Stadt nicht leisten kann ist eine unmittelbare Hilfe für Inhalt, Gestaltung und Technik. Was die Stadt aber kann, das ist stolz zu sein auf die Leistung aller Helmnots. Wie Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger nicht entgangen sein wird,
besitzt Lichtenstein seit November eine Sicherheitswacht. Herr Rößiger
vom Polizeiposten Lichtenstein stellte zur Stadtratssitzung die in
Lichtenstein tätigen Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht vor,
informierte über ihre Aufgaben und sprach weitere Themen von Ordnung und
Sicherheit in der Stadt an.
Als Aufgaben der Sächsischen Sicherheitswacht wurden definiert:
Die Angehörigen der Sächsischen Sicherheitswacht sind monatlich 30 bis 40 Stunden im Einsatz. Es ist eine ehrenamtliche Tätigkeit. Sie sind gleichzeitig Angehörige des Polizeipostens Lichtenstein. Der Leiter des Polizeipostens übt die Fach- und Dienstpflicht aus. Den Angehörigen der Sicherheitswacht wünschen wir Erfolg und ein gutes Zusammenarbeiten mit der Bevölkerung und im präventiven Sinne mit den Schulen von Lichtenstein. In Fortführung der Tagesordnung erfolgte die 2. Lesung des
Haushaltes für das Jahr 2003. Dazu war es mir wichtig darauf
hinzuweisen, dass durch die enorme Neuverschuldung von Bund und Land auch
die Kommunen in Form von Mindereinnahmen betroffen sein werden. Unabhängig
davon sieht sich der Stadtrat dem Grundsatz verpflichtet, die Defizite bei
den Einnahmen nicht auf die Bürgerinnen und Bürger umzulegen.
Gleichfalls wird die seit 1997 praktizierte Verfahrensweise, keine
Kreditaufnahme vorzunehmen, auch im neuen Haushaltsjahr fortgesetzt.
Im Vermögenshaushalt wird der in der Kindertagesstätte Rödlitz
geforderte Anbau einer Fluchttruppe erst im Jahr 2004 in Angriff genommen.
Die Zustimmung des Landratsamtes liegt vor.
Es ist vorgesehen, den Haushalt 2003 zur 1. Sitzung des Stadtrates am 30.01.2003 zu beschließen. Zum Abschluss des Sitzungsjahres 2002 danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern für die aktive Teilnahme und das große Interesse am kommunalen Geschehen. Eine gedeihliche und nutzbringende Zusammenarbeit mit Ihnen wünsche ich mir auch im neuen Jahr. Mit freundlichen Grüßen |
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Danke - Gerd Aischmann. |
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| Mein Berufsleben auf dem Bau und
mit dem Bau möchte ich zum Jahreswechsel offiziell beenden. - Vom Vater
erhielt ich die Grundlagen für einen der schönsten Berufe, nämlich aus
Stein, Holz und Stahl Bauwerke zu machen und hatte dazu das große Glück,
dass es immer Bauwerke für friedliche Zwecke waren. Fast 38 Jahre sind es
geworden, die mich mit diesem Handwerk verbunden haben.
Die Stahlwerke in Zwickau und in Plauen, das Steinzeugwerk in Zwickau, die Dreckschleuder Kokerei in Zwickau - heute glücklicherweise Einkaufs- und Kulturmeile - und der FDGB-Komplex in Berlin waren u. a. Etappen meiner Bauleitertätigkeit. Dann kam ein Tag, als ich infolge einer Bewerbung für das Hochbauamt der Stadt Lichtenstein in einem sehr langen Gespräch bei Herrn Wolfgang Sedner zur Übernahme der Leitung des Bauamtes überzeugt wurde. Ingenieurwissen und Umgang mit Kollektiven waren mir vertraut, aber ein Amt in einer Stadt zu leiten, das war für mich eine Herausforderung mit vielen Fragezeichen. Aber vor 12 Jahren fing eben alles neu an, wie für fast alle anderen der Rathaus-Mannschaft auch. In den 12 Jahren wurde aus dem schönen Lichtenstein ein noch schöneres Lichtenstein, helle Fassaden, neue Straßen, neue Betriebe/Firmen, neue Wohngebiete, Parks, renaturierte Flächen und attraktive Einrichtungen entstanden. Lichtensteiner holten die 1. Sächsische Landesgartenschau in ihre Stadt. An allen war das Bauamt immer mit beteiligt. Viel Zeit am Schreibtisch und vor Ort war notwendig, um alles zu bewältigen. Leider waren nicht alle Vorhaben, wie u. a. der altstadtgerechte Ausbau des Schloßberges, ein Teilstück der Ringstraße, die Hartensteiner Straße oder der weitere Ausbau des Lobetalbaches, umsetzbar. Dafür gibt es, über mehrere Jahre vorbereitet, große Investitionen in die Umgehungsstraße, in ein neues Berufsschulzentrum mit dem bereits fertigen Sportzentrum, in die Rekonstruktion der Eisenbahnlinie und immer wieder in unser attraktives Gewerbegebiet. Lichtenstein steht wie alle anderen Städte zukünftig vor einer großen Aufgabe. Durch den Rückgang der Bevölkerung gibt es durch das Programm "Stadtumbau Ost" in den kommenden Jahren eine städtebauliche Herausforderung. Dafür und für die Meisterung noch vieler Baumaßnahmen wünsche ich meinem Nachfolger, Herrn Mario Hößler, viel Kraft, Freude und Erfolg. Bedanken möchte ich mich bei "meiner" Mannschaft für das entgegengebrachte Vertrauen und die fachliche Kompetenz. Bedanken möchte ich mich ebenso bei allen Bürgerinnen und Bürgern, bei den Stadträten, bei den Mitgliedern des Technischen Ausschusses, bei meinen Amtskollegen und ihren Mannschaften, bei den Teams in Heinrichsort, Rödlitz, Bernsdorf und St. Egidien, bei den Verwaltungen im Umfeld, bei allen Firmen und Planungsbüros, bei allen Partnern, mit denen gute Kontakte bestanden, und im Besonderen bei Herrn Wolfgang Sedner und Herrn Georg Süß. Eine besondere Beziehung hatte ich zum Städtischen Bauhof. Die Männer und eine Frau um Matthias Groschwitz unterhalten, verbessern und säubern Wege, Straßen und städtische Liegenschaften, pflegen Kinderspielplätze, Grünflächen und Blumenrabatten, sorgen im Winter für schnee- und eisfreie Verkehrsflächen und beseitigen den Dreck unerzogener Leute. Die Erledigung dieser Aufgaben ist für eine Stadt von ganz hoher Bedeutung. Für die Fortsetzung wünsche ich allen weiterhin einen aufmerksamen Blick für Verbesserungen, handwerkliches Können zur Pflege und Erhaltung der Berufsehre, einen guten Zusammenhalt und vor allem Gesundheit. Zur Verbesserung der Bedingungen wurde der Aufbau eines neuen Bauhofes begonnen. Viel Kraft wünsche ich allen, dass das schlüssige Konzept recht bald Wirklichkeit wird. Ich bin sehr dankbar, dass ich diesen Abschluss so erreichen konnte und freue mich auf die neue Wegstrecke. Ihr Gerd Aischmann |
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| Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Jugendliche und Kinder,
Licht und Weihnachten sind besonders in unserem heimatlichen Erzgebirge
eng miteinander verbunden. Auf Lichterbogen, Bergmann und Engel, Pyramide,
Weihnachtsstern u.v.m. künden die Lichter vom nahenden Weihnachtsfest und
althergebrachten Bräuchen - so verstehen wir Weihnachten. Überall sollen
Kerzen brennen. Es soll in dieser Zeit funkeln und leuchten, glänzen und
strahlen. Ihr |
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| Der DRK-Blutspendedienst Sachsen
ruft wieder zur Blutspende auf:
Am Freitag, dem 13.12.02, von 16:00 bis 19:00 Uhr Nach der allgemein guten Resonanz auf die Aufrufe zur Blutspende konnte auch in diesem Jahr wieder vielen kranken oder verletzten Menschen geholfen werden. Im Namen dieser Patienten sagt der DRK-Blutspendedienst Sachsen herzlichen Dank und wünscht allen Blutspenderinnen und Blutspendern für 2003 alles Gute! |
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Eröffnung Sportzentrum Lichtenstein - Dank an Mitwirkende und Sponsoren . |
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| Die festliche Eröffnung des
Sportzentrums Lichtenstein fand am 30. Oktober 2002 mit einem großen
bunten Unterhaltungsprogramm statt, gestaltet von den Abteilungen der SSV
Fortschritt Lichtenstein, dem Gymnasium und dem Beruflichen Schulzentrum für
Wirtschaft und Soziales. Hiermit sei allen Mitwirkenden und Helfern
gedankt, die vor und hinter der Bühne zum guten Gelingen der
Veranstaltung beitrugen. Als Sponsoren beteiligten sich: Glückauf-Brauerei, GmbH aus Gersdorf, Krause & Co, Hoch- und Tiefbau GmbH aus Neukirchen-Adorf, Motor mbH Lichtenstein und Stadtwerke Lichtenstein GmbH. Dem Landratsamt Glauchau danken wir ebenfalls für seine freundliche Unterstützung. Wolfgang Sedner |
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| Vor allem die Kinder freuen sich
darüber, dass im Stadtpark der Teich wieder seine Funktion als
"Schwanensee" zurückerhalten hat. Die Ende Oktober 2002 dort
ausgesetzten vier Jungschwäne verdanken wir der Initiative des
Lichtensteiner Bürgers, Herrn Waldemar Weiß. Die Stadtverwaltung bedankt
sich stellvertretend für die Einwohner der Stadt Lichtenstein bei Herrn
Weiß für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Beschaffung der Wasservögel.
Konrad Geithner |
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Liebe Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lichtenstein Der Freistaat Sachsen gewährt weitere Aufbauhilfen zur Behebung der Hochwasserschäden gemäß der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Behebung der Hochwasserschäden an Wohngebäuden (VwV-Aufbauhilfe-Wohngebäude 2002 Zusatzprogramm) vom 26. September 2002 Eine Kurzfassung der "VwV-Aufbauhilfe-Wohngebäude 2002 Zusatzprogramm" erhalten Sie als Bürgerinformation nachfolgend. Antragsformulare sind im Rathaus der Stadt Lichtenstein, Badergasse 17, an der Rezeption erhältlich. Zusätzlich halten wir für Sie zur Einsicht bereit: Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Sedner |
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| Am 4.12. wird die letzte
diesjährige Sonderausstellung im Museum der Stadt Lichtenstein eröffnet.
Ulrich Müller-Reimkasten stellt graphische Arbeiten, Malerei und textile
Kunst aus. In Lichtenstein wurde Ulrich Müller-Reimkasten 1953 geboren.
Hier verbrachte er seine Kindheit und ging zur Schule. Weil der
Zeichenlehrer Herr Zierold von der Pestalozzischule das Talent des Jungen
erkannte, vermittelt er ihm eine Lehre als Musterzeichner. Es folgte eine
Ausbildung als Textilgestalter. Waren es anfangs die modernen Muster für
den 70er-Jahre Modechic, so lernte Ulrich Müller-Reimkasten historisches
Formengut praxisnah kennen, als er eine Tapete des 18. Jahrhunderts für
Schloss Sanssouci rekonstruierte. Der weitere Lebensweg führte ihn schließlich
an seinige heutige Arbeitsstätte, die Burg Giebichenstein. 1975 bis 1980
studierte er dort. Freiberuflich arbeitete Ulrich Müller-Reimkasten
anschließend in Berlin und von 1984 bis 1989 in der Künstlergemeinschaft
in Goldbeck bei Wittstock. Seit 1992 ist er wieder in Halle an der Burg
Giebichenstein, inzwischen lehrend, seit 1995 als Professor. Die
Ausstellungseröffnung beginnt um 19.30 Uhr im Dachgeschoss des Museums,
Ernst-Thälmann-Str. 29. Martin Krüger begleitet die Veranstaltung
musikalisch am Klavier mit Jazz- und Boogierhythmen.
Ulrich Reimkasten Froschkönige, Pigmente, Kirschgummi auf Bütten, 1992 Museumskonzert mit Salonmusik und Abschlussveranstaltung von KULTUR
PUR mit Verlosung Katharina Scheliga Museumskonzert mit der Kreismusikschule Chemnitzer Land Ausstellung "Viele Grüße aus Lichtenstein und Umgebung"
verlängert Regionalkundliches an der Museumskasse - Weihnachtsgeschenkideen Neu im Angebot ist das Buch von Renate Schramm: "Eine
malende Landfrau erzählt". |
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| Aufruf | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Wie jedes Jahr rufen wir die
Vereine und Verbände zur Mitteilung ihrer Veranstaltungen für das nächste
Jahr auf. Um den Veranstaltungskalender für das Jahr 2003 zu
erstellen, benötigen wir Ihre Zuarbeit bis zum 06.12.2002 an das
Hauptamt der Stadtverwaltung Lichtenstein.
Wolfgang Sedner |
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Samstag, 07.12.02
13.00Uhr-19.00 Uhr
Sonntag, 08.12.02 13.00-18.00 Uhr
Weihnachtliches Treiben in der Stadt
Ladenöffnungszeiten: Samstag bis 19.00 Uhr, Sonntag 14.00 Uhr- 18.00 Uhr |
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| Der Jahresabschluss und der
Lagebericht der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Lichtenstein wurden
durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche Deutsche
Baurevision AG geprüft und unter dem Datum 29. Juni 2002 mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft liegen in der Zeit vom 25.11. 2002 bis 03.12.2002 in der Städtischen Wohnungsgesellschaft mbH Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 102/103 zu den nachfolgenden Dienstzeiten aus:
Ralf Schulze |
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Öffentliche Bekanntmachung der Nachtragssatzung der Stadt Lichtenstein für das Haushaltsjahr 2002 . |
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| Auf der Grundlage des § 77 i.V.m.
§ 74 SächsGemO hat am 10.10.2002 der Stadtrat folgende Nachtragssatzung
für das Haushaltsjahr 2002 beschlossen:
Beschluss-Nr.: 01/10/2002 § 1 Der Haushaltsplan wird wie folgt geändert:
§ 2
Lichtenstein, d. 10.10.2002 Wolfgang Sedner Die Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr
2002 wird hiermit gemäß § 76 Abs. 1 der Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
öffentlich bekannt gemacht.
Die Gesetzmäßigkeit wurde mit Bescheid des Landratsamtes Chemnitzer Land vom 11.11.2000, Aktenzeichen 902.58.2002 NHH Lichtenstein bestätigt. Hinweis
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Lichtenstein, d. 07.11.2002 Wolfgang Sedner |
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| Bekanntmachung - Schulanmeldung für die Grundschulen der Stadtverwaltung Lichtenstein Schuljahr 2003/04 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Alle in der Zeit vom 01. Juli
1996 - 30. Juni 1997 geborenen Kinder und die im letzten Jahr zurückgestellten
Kinder sind zur Schulaufnahme anzumelden. Die Sorgeberechtigten sind
verpflichtet, die Kinder in den Grundschulen anzumelden, in deren
Schulbezirk sich der Wohnsitz befindet. Informationen dazu gibt das Schulverwaltungsamt der Stadtverwaltung. Anmeldezeiten an den Grundschulen in Lichtenstein:
Anmeldezeit an der Grundschule im OT Rödlitz:
Zur Anmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen und folgende Daten werden erhoben:
Die festgelegten Schulbezirke können im Amt für Schulverwaltung, Kultur und Soziales in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17 eingesehen werden. Schulverwaltung Lichtenstein |
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| BEKANNTMACHUNG | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Gemäß § 88 Abs. 4 SächsGemO wird bekannt gemacht, dass der Stadtrat
von Lichtenstein in seiner Sitzung am 05.09.2002 den Beschluss über
die Feststellung der Jahresrechnung 2001 der Stadt Lichtenstein
gefasst hat.
Wolfgang Sedner |
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| "KULTUR PUR" Musikalisch-literarisch-politischer November in Lichtenstein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Unter diesem Motto haben die Kulturschaffenden unserer Stadt die zahlreichen Termine für Veranstaltungen und Ausstellungen im November in einem
Faltblatt zusammengefasst. Dieses liegt ab sofort im Rathaus, in der Stadtinformation, in der Bibliothek und anderen öffentlichen Einrichtungen aus. Gleichzeitig startet eine Gewinnaktion: Wer mindestens 3 Veranstaltungen besucht und sich das auf dem Faltblatt bestätigen lässt, hat am 29.11. zum Museumskonzert die Chance auf attraktive Preise, die von allen mitwirkenden Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden. Glücksfee wird Rosenprinzessin Elisabeth II. sein. Katrin Hisslinger „KULTUR PUR“ Programm: 1. November, 19:30 Uhr, Ratssaal “Altes
Rathaus”, Poststr. 4 2. November, Laurentiuskirche 3. November, 9:30 Uhr, Laurentiuskirche 3. November, Daetz-Centrum 6. November, 9:30 Uhr, Glaubenszentrum,
P.-Zierold-Str. 6-12 6. November, 19:30 Uhr, Ratssaal “Altes
Rathaus”, Poststr. 4 7. November, 19:30 Uhr, Ratssaal “Altes
Rathaus”, Poststr. 4 9. November, 19:30 Uhr, Städtisches Museum 9. November, 20:00 Uhr, Daetz-Centrum 13. November, 19:30 Uhr, Städtisches
Museum 14. November, 19:30 Uhr, Neues Rathaus, 15. November, 19:30 Uhr, Städtisches
Museum 16. November, 16:00 Uhr, Neues Rathaus 17. November, 15:30 Uhr, Volkssolidarität,
E.-Schneller-Sdlg. 6 27. November, 17:00 Uhr, Frauenzentrum,
Altmarkt 8 29. November, 19:30 Uhr, Städtisches
Museum |
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| Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Jahr 2003. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beginnend ab 05.11.2002 bis zum
14.11.2002 liegt gemäß § 76 Absatz 1 der Sächsischen
Gemeindeordnung (SächsGemO) der Entwurf der Haushaltssatzung mit
Haushaltsplan 2003 der Stadt Lichtenstein in der Stadtverwaltung
Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 602, zu folgenden Zeiten zu jedermanns
Einsicht aus:
Daran anschließend, im Zeitraum vom 15.11.2002 bis einschließlich 27.11.2002, haben Einwohner und Abgabepflichtige Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. Wolfgang Sedner |
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| Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zum geschützten Landschaftsbestandteil "Schubertgrund" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auf Grund von § 22 sowie § 50
Abs. 1 Nr. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und
Landschaftspflege (SächsNatSchG) vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S.
1601, ber. 1995 S. 106) und der §§ 4 Abs. 1 S. 2 und 124 Abs. 1 der
Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993
(SächsGVBl. S. 301) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999
(SächsGVBl. S. 345) hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein mit Beschluss
Nr. 06/09/2002 vom 05.09.2002 folgende Satzung erlassen:
§1 Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil Die im § 2 näher bezeichnete Fläche auf dem Gebiet der
Stadt Lichtenstein wird als geschützter Landschaftsbestandteil,
nachfolgend als GLB bezeichnet, festgesetzt. §2 Schutzgegenstand (1) Der geschützte Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 42,6 ha und liegt auf der Gemarkung Lichtenstein. (2) Der geschützte Landschaftsbestandteil umfasst nach dem Stand
vom 31. März 2001 auf der Gemarkung Lichtenstein folgende Flurstücke:
1001, 1009a, 1009b, 1010a (Teilstück), 1010b, 1010c, 1405a (Teilstück),
1406 (Teilstück), 1407 (Teilstück), 1408 (Teilstück), 1409
(Teilstück), 1410/1, 959, 960/1, 961/2, 961/3, 962, 1411, 1448 (3) Der "Schubertgrund" liegt im westlichen Teil der Stadt Lichtenstein. Die Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteiles verlaufen beginnend an der Rümpfstraße in südwestliche Richtung entlang der südlichen Flurstücksgrenze des neuen Straßengrundstückes der Ortsumgehung B 173 Lichtenstein bis zur Gemarkungsgrenze, von da aus in südliche Richtung und dann im oberen Schubertgrund parallel zur Michelner Straße verlaufend in nordöstliche Richtung zur Rümpfstraße zurück (siehe Anlage 2). (4) Übersichtskarte (M 1:10000) und Lageplan (M 1:4000) sind Bestandteil der Satzung. Die Grenzen des GLB sind in ihnen mit der Farbe "Grün" gekennzeichnet. §3 Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck ist
§4 Verbotene Handlungen (1) Im geschützten Landschaftsbestandteil sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Veränderung, Beeinträchtigung oder nachhaltigen Störung des Gesamtgebietes oder seiner Teile führen können. (2) Insbesondere ist verboten:
§ 5 Zulässige Handlungen § 4 gilt nicht:
§ 6 Schutz- und Pflegemaßnahmen Durch die Stadt Lichtenstein oder beauftragte Dritte durchgeführte Schutz- und Pflegemaßnahmen sind von den Eigentümern zu dulden. Auf Antrag kann den Eigentümern die Durchführung der Arbeiten übertragen werden. § 7 Befreiung Von den Ver- und Geboten kann nach § 53 SächsNatSchG die Stadt Lichtenstein auf Antrag Befreiung gewähren. § 8 Meldepflicht Schäden und Veränderungen innerhalb der Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteiles sind von den Grundstückseigentümern oder den Nutzungsberechtigten unverzüglich der Stadt Lichtenstein mitzuteilen. § 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer in dem geschützten Landschaftsbestandteil vorsätzlich oder fahrlässig - ohne dass eine zulässige Handlung in der im § 5 festgelegten Art und Weise oder eine Befreiung im Sinne des § 7 vorliegt -
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 SächsNatSchG handelt des Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, mit der eine nach § 7 erteilte Befreiung versehen wurde. (3) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 und 2 können gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. § 10 Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zur Vorbereitung oder Begehung einer Ordnungswidrigkeit verwendet oder die durch eine Ordnungswidrigkeit gewonnen oder erlangt worden sind, können nach § 62 SächsNatSchG eingezogen werden. Entsprechend ist § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in seiner jeweils gültigen Fassung anzuwenden. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Lichtenstein, den 06.09.2002 Wolfgang Sedner Anlagen: Dies gilt nicht, wenn:
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Ersatzbekanntmachung der Anlagen 1 und 2 der Satzung Die Anlage 1 der Satzung Geschützter Landschaftsbestandteil „Reiterhölzel“ der Stadt Lichtenstein, Übersichtskarte, sowie die Anlage 2, Lageplan, werden in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich bekannt gemacht. Die Anlagen liegen vom 23.10.2002 bis zum 08.11.2002 im Bauamt der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 605, zu den nachstehenden Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus: Dienstag: 9.00 – 12.00 Uhr
und 13.00 – 18.00 Uhr Lichtenstein, den 18.10.2002 Wolfgang Sedner |
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| Neues Sportzentrum in der Stadt Lichtenstein wird eröffnet | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für Schul- und Vereinssport
verbessern sich Bedingungen wesentlich
Am 30. Oktober, 15.30 Uhr, wird in Anwesenheit des Staatsministers für Kultus Prof. Mannsfeld, vom Landrat des Landkreises Chemnitzer Land Dr. Christoph Scheurer und vom Bürgermeister der Stadt Lichtenstein Wolfgang Sedner nach rund 18 Monaten Bauzeit das neue Sportzentrum Lichtensteins an der Inneren Zwickauer Straße seiner Bestimmung übergeben. Die neu erbaute Drei-Felder-Halle entstand in unbürokratischer
kommunaler Zusammenarbeit zwischen Landkreis und Stadt. Die wettkampfgerecht ausgestattete Sporthalle besteht aus drei eigenständig
nutzbaren Segmenten, zu denen jeweils auch Sanitärbereiche und Umkleideräume
gehören. Zwei doppelschalige Trennvorhänge ermöglichen das Dritteln der
Sportfläche, deren Grundfläche 45 mal 27 Meter beträgt. Das größte
Spielfeld mit 40 mal 20 Metern gehört den Handballern. Die Wände sind
mit Prallschutz aus Filz verkleidet, um das Verletzungsrisiko so gering
wie möglich zu halten. Basketballanlagen, Ringe und Taue sind an der
Decke montiert. Sprossenwände und Kletterstangen vervollständigen das
Bild. Gesonderte Räume zur Aufbewahrung der neuen Sportgeräte sowie ein
Regieraum zur Steuerung der Technik gehören ebenso dazu. Die elektrisch
ausziehbare Teleskoptribüne bietet rund 400 Zuschauern Platz. Betreiber des neuen Lichtensteiner Sportzentrums ist in Übereinstimmung mit dem Landratsamt die Stadt selbst. Hierzu wurde ihrerseits ein Regiebetrieb gegründet, dessen Mitarbeiter für einen reibungslosen Betrieb sorgen werden. Dem Schul- und Vereinssport der Stadt Lichtenstein wird eine wichtige Rolle beigemessen. Erfreulich ist die Tatsache, dass ab November die neue Sporthalle mit zwei Feldern dem Beruflichen Schulzentrum für Wirtschaft und Sozialwesen und ein Feld dem Gymnasium zur Verfügung stehen. Dem Vereinssport werden darüber hinaus Trainingsmöglichkeiten eingeräumt einschließlich der Nutzung des Gymnastik- und Fitnessraumes. Am 30.10.02 wird der Tag der festlichen Einweihung des Sportzentrums
Lichtenstein sein. Am Donnerstag, den 31.10.2002 findet ab 14.00 Uhr ein Tag der offenen Tür für alle Lichtensteiner und seine Gäste statt. Ab 18.00 Uhr geht es dann richtig sportlich zur Sache mit dem Handballspiel Männer Bezirkspokalspiel 8. Finale gegen SV Beierfeld. Der Eintritt ist frei. Die Imbissversorgung übernimmt die Sport- und Spielvereinigung Lichtenstein. Ilona Schilk |
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| Lichtensteiner Rassegeflügelzüchter sind Ausrichter der 6. Kreisjunggeflügelschau des Kreises Chemnitzer Land |
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| Die Lichtensteiner Rassegeflügelzüchter,
deren Verein in diesem Jahr sein 140. Jubiläum feiert, sind Ausrichter
der 6. Kreisjunggeflügelschau des Landkreises Chemnitzer Land. Diese findet am 26. und 27. Oktober diesen Jahres in der Sport- und Kulturhalle am Turnerweg in Lichtenstein statt. Sie ist am Samstag von 9.00 – 18.00 Uhr und am Sonntag von 9.00 – 16.00 Uhr zu besichtigen. 92 Züchter präsentieren 700 ihrer besten Jungtiere, darunter Tauben, Hühner und deren Zwerge bekannter, aber auch gefährdeter und seltener Rassen. Dazu zählen bei Hühnern und Zwerghühnern die Rassen Sultanhühner weiß, Thüringer Barthühner, Lakenfelder und Bergische Kräher. Als Vertreter seltener Taubenrassen sind Amsterdamer Kröpfer, Fränkische Herzschecken und Römer, aber auch Jungtiere der Luzerner Kupferkragen zu bestaunen. Bereits am Donnerstag sind die Preisrichter am Werk und bewerten die ausgestellten Tiere. Mit Spannung ist zu erwarten, welche Tauben und Hühner das „Qualitätssiegel“ vorzüglich und hervorragend erhalten und Champion werden. Dabei werden mit viel Interesse die Zuchtleistungen der Jungzüchter verfolgt. Selbstverständlich ist, dass Lichtenstein Rassegeflügelzüchter an beiden Ausstellungstagen für vielseitige Gespräche und einen ausgesuchten Imbiss sorgen. Grußwort des Bürgermeisters zur 6. Kreisjunggeflügelschau in Lichtenstein Es ist immer ein besonderes Ereignis, wenn eine Ausstellung ihre
Pforten öffnet, zu der wir Gäste aus nah und fern in unserer Stadt
erwarten. Die Eröffnung dieser 6. Kreisjunggeflügelausstellung ist für
uns auch deshalb ein besonderes Ereignis, weil sie uns wieder einmal
Gelegenheit gibt, unsere Verbundenheit mit den Vereinsmitgliedern, den
Organisatoren und Helfern zu bekunden. Wolfgang Sedner |
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| Bekanntmachung der Widmungsverfügung der Stadt Lichtenstein über die Änderung der Widmungsbeschränkung einer öffentlichen Straße. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Hiermit wird bekannt gegeben, dass
der im Straßenbestandsverzeichnis der Stadt Lichtenstein vom 15.02.1996
unter der Plan - Nr. 47 enthaltene beschränkt öffentliche Weg „Fr. -
Ludwig - Jahn - Straße“ (von Wendeplatz bis Rümpfstraße) in seiner
Widmungsbeschränkung auf die Nutzung durch Fußgänger, Radfahrer und
Anlieger entsprechend § 3 Abs. 1 Nr. 4 b und § 6 des Sächsischen Straßengesetzes
- SächsStrG - vom 21.01.1993 (Sächsisches Gesetzes- und Verordnungsblatt
Nr. 7/1993 vom 15.02.1993) geändert wurde. Die Änderung wird im
Bestandsverzeichnis der Stadt Lichtenstein eingetragen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch bei der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein eingelegt werden. |
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| Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH - Öffentliche Bekanntmachung der Auslage des Jahresabschlusses und Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2001. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Jahresabschluss und der
Lagebericht der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH wurden durch die Rödl
& Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Chemnitz geprüft und
unter dem Datum vom 18.07.2002 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk
versehen. Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Gesellschaft liegen in der Zeit vom 21.10. – 29.10.2001 in der Daetz-Centrum Lichtenstein GmbH, Schlossallee 2, 09350 Lichtenstein zu den nachfolgend genannten Dienstzeiten öffentlich aus: Montag bis Donnerstag 9.00 Uhr – 17.00 Uhr Freitag 9.00 Uhr – 14.00 Uhr |
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| Bekanntmachung des Eigenbetriebes Städtischer Bauhof zur Feststellung des Jahresabschlusses 2001 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gemäß § 17 Abs. 4 des Gesetzes
über kommunale Eigenbetriebe im Freistaat Sachsen – SächsEigBG vom 19.
April 1994 – wird hiermit bekannt gegeben, dass in der 5. öffentlichen
Stadtratssitzung am 27.06.2002 die Feststellung des Jahresabschlusses 2001
für den Städtischen Bauhof erfolgte. Der Jahresgewinn in Höhe von DM 10.231,94 (EUR 5.231,50) soll auf neue Rechnung zum Verlustausgleich der Vorjahre vorgetragen werden. Die Betriebsleitung wurde entlastet. Der im Auftrag des Sächsischen Rechnungshofes tätige Wirtschaftsprüfer – Herr Peter Roeber – erteilte folgenden abschließenden, uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: "Nach meiner Überzeugung vermittelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung dar." |
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| Öffentliche Bekanntmachung der 2. Änderungssatzung zur über Satzung über die Herausgabe des Amtsblattes der Stadt Lichtenstein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Grundlage für die Herausgabe des
Amtsblattes der Stadt Lichtenstein bildet der Vertrag zwischen der
Stadtverwaltung Lichtenstein und der MUGLER Verlags- und
Vertriebsgesellschaft mbH, Gewerbering 8, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Die offizielle Bezeichnung lautet: Amtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft "Rund um den Auersberg" mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf. § 1 - Inhalt Das Amtsblatt ist ein amtliches Mitteilungsblatt der Stadt
Lichtenstein, das im wesentlichen öffentliche Bekanntmachungen,
Satzungen, Verordnungen und amtliche Mitteilungen beinhaltet.
Die oben aufgeführten Beiträge sind in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Hauptamt, einzureichen. Die Veröffentlichung erfolgt kostenlos nach redaktioneller Bearbeitung. Die Entscheidung zur Veröffentlichung trifft der Bürgermeister. § 2 - Nichtveröffentlichung Im Amtsblatt der Stadt Lichtenstein werden nicht veröffentlicht:
§ 3 - Anzeigenschaltung Im Amtsblatt der Stadt Lichtenstein werden kostenpflichtige Werbeanzeigen veröffentlicht. Die Werbeanzeigen nimmt die MUGLER Verlags- und Vertriebsgesellschaft mbH entgegen. Es ist ein Verhältnis von Informationsseiten zu Werbeanzeigen von 3 zu 1 sicherzustellen. Die Werbeerträge dienen ausschließlich zur Finanzierung der Satz-, Druck- und Verlagskosten. § 4 - Erscheinungsweise / Verteilung Das Amtsblatt erscheint in einem vierwöchigen Rhythmus, jeweils mittwochs, beginnend am 25.09.02. Das Erscheinungsdatum, die laufende Nummer sowie der Jahrgang sind auf der ersten Seite erkenntlich. Das Amtsblatt wird in einer Auflage von 7.000 Stück hergestellt und an die Haushalte der Stadt und Ortsteile kostenlos verteilt. Für die Verteilung des Amtsblattes ist der Verlag zuständig und kann sich Dritter bedienen. § 5 - Bezug des Amtsblattes nicht Ortsansässiger Beim Verschicken des Amtsblattes an nicht Ortsansässige ist die
Portogebühr zu entrichten. § 6 - Impressum Das Amtsblatt der Stadt Lichtenstein erhält folgendes Impressum: § 7 - Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in
Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
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| Virtuelles Rathaus - Bürgerservice online | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bereits im Sommer 2000 präsentiertesich
die Stadt Lichtenstein im Internet.
Seither erhalten die Bürgerinnen und Bürger auf mehr als 248 Seiten Informationen zur Orientierung im Rathaus, über Verantwortlichkeiten zu Rechten und Pflichten, zu touristischen Attraktionen, zu Veranstaltungen, über die Vereinstätigkeit, zur heimischen Wirtschaft und zum Gewerbe. Zur 6. ordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung am 5. September 2002 wurde diese ins weltweite Netz gestellte Präsentation um einen weiteren Service erweitert. Mit dem online - Bürgerservice kann ab sofort der Bürger am heimischen PC mit der Verwaltung Kontakt aufnehmen, Formulare abfordern, ausfüllen und dem Rathaus übersenden. Die angebotenen Formulare sind so aufbereitet, dass die Bürgerinnen und Bürger noch zusätzliche Erläuterungen erhalten, was für Angaben die Verwaltung benötigt. Des Weiteren erhält man eine Fülle von Informationen über die Ämter und die Aufgaben der Sachgebiete. Entstanden ist eine umfassende Ämterübersicht mit den jeweilig zu bearbeitenden Verwaltungsvorgängen, Ansprechpartnern, finanziellen Aufwendungen, beizubringenden persönlichen Unterlagen und E-Mail-Adressen. Durch die alphabetische Ordnung ist ein schnelles Zurechtfinden im virtuellen Rathaus möglich. Wir glauben sagen zu können, eine sinnvolle Dienstleistung mit einer neuen Qualität – einfach, bequem, ohne Wartzeit – zu jeder Tageszeit möglich. Zu benennen ist außerdem, dass dieser Service durch die Verwaltung selbst erarbeitet worden ist. Diese Öffnung der Verwaltung mit ihren Dienstleistungen im www.lichtenstein-sachsen.de erfolgt auf Wunsch unserer Bevölkerung, insbesondere der jungen Menschen um von zu Hause aus Behördengänge erledigen zu können. Es ist also der Bedarf vorhanden, auf den wir reagieren müssen. Nunmehr ist die Verwaltung über das weltweite Netz 24 Stunden zu erreichen. Zu Ihrer Erinnerung, das E-Mail-Verzeichnis der Verwaltung ist im Internet und im Lichtensteiner Anzeiger Nr. 9/2002 bereits veröffentlicht worden. Mit dem Service-Angebot - Das Rathaus online - werden Aufwendungen betrieben, die nicht unmittelbar konkrete nachweisliche Vorteile bringen. Sich dieser Entwicklung jedoch zu verschließen, widerspräche dem „öffentlichen Auftrag“ einer Kommunalverwaltung und würde die „Zukunftsfähigkeit“ unserer Stadt schmälern und könnte dem Wettbewerbsdruck nicht standhalten. Unsere Zielstellung für die nächsten Jahre ist eine durchgängige elektronische Bearbeitung unterschiedlichster Vorgänge zu ermöglichen. Dass trotz modernster Computertechnik und surfen im weltweiten Netz dem Menschen durch die Natur Grenzen gesetzt werden, bewies das Jahrhundert-Hochwasser. Auch in Lichtenstein sind Schäden zu verzeichnen, sie sind jedoch im Gegensatz zu den Nachbargemeinden oder gar zu den Städten und Gemeinden entlang der Elbe, Mulde oder kleinerer Gewässer nicht vergleichbar. Zu dieser Stadtratssitzung dankte ich im Namen des Stadtrates, der Bürgerschaft und ganz besonders auch persönlich den Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr Lichtenstein einschließlich Rödlitz und Heinrichsort und den Mitarbeitern des Bauhofes für den vollen Einsatz in der kritischen Situation. Diese Einheiten meisterten hervorragend und gekonnt die außergewöhnliche Situation. Als Dank und Anerkennung wurde jeder Struktureinheit eine Prämie von je 1.500,-- € übergeben. Ein weiterer Dank galt den Kameraden Eckl und Schnabel von der Freiwilligen Feuerwehr in Lichtenstein und den Mitarbeitern des Städtischen Bauhofes, Herrn Erler und Herrn Glänzel, die aktive Hilfe in der stark hochwassergeschädigten Gemeinde Weesenstein im Müglitztal leisteten. Die Hilfe dieser vier Kollegen ist in Weesenstein ausgesprochen gut angekommen. Erneute Anforderungen liegen bereits vor, denen in jedem Fall nachgekommen wird. "Lichtenstein hilft Weesenstein" Spenden können Sie auf das Konto der Stadtverwaltung Lichtenstein, Sparkasse Chemnitz Kontonummer: 3615001620 Bankleitzeit: 87050000 einzahlen. Liebe Lichtensteiner/innen leisten Sie auch weiterhin gezielte Hilfe für Weesenstein. Gegenwärtig sind besonders Geldspenden wichtig, die gezielt an Familien oder für gemeindliche Einrichtungen wie Spielplätze usw. ausgezahlt werden. |
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| NEU AN DER MUSEUMS-
UND STADTINFOTHEK: Buch: "Leben und Werk von Martin Schoppe" |
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| Dem bis zu seinem Tode 1998 in
Lichtenstein lebenden national und international bekannten Maler,
Grafiker, Musikwissenschaftler und Direktor des Robert-Schumann-Hauses in
Zwickau, Dr. Martin Schoppe, wurde die Ehre zuteil, mit einem großen
Bildband über Leben und Werk ein bleibendes Gedenken zu erhalten. Das Buch mit 136 Seiten, 88 Farbabbildungen, 45 schwarz-weiß Abbildungen und Textteilen von Prof. Martin Schneider (Berlin), Dr. Herma-Bashir-Hecht (München), Dr. Gerd Nauhaus, Wilfried Stoye, Siegfried Wagner (Zwickau), Reinhold Lindner (Chemnitz), Gisela Kell-Häußermann (Priem) und Karla Schoppe (Lichtenstein) ist zum Preis von 23 Euro im Museum bzw. der Stadtinformation Lichtenstein oder über ISBN: 3-933 282-14-4 im Buchhandel erhältlich. |
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| Schließtag der Städtischen Einrichtungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Am Freitag, dem 04.10.2002 bleiben die Stadtverwaltung Lichtenstein, die Ortschaftsverwaltungen Rödlitz und Heinrichsort, die Stadtbibliothek Lichtenstein, die Städtische Wohnungsgesellschaft mbH, die Stadtwerke Lichtenstein GmbH, die Sächsische Orgelakademie e.V. sowie die Geschäftstelle des Zweckverbandes geschlossen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bundestagswahl am 22. September 2002 - Vorläufiges Ergebnis | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Bundestagswahl am 22. September 2002 - Informationen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sehr geehrte Mitbürgerinnen, sehr
geehrte Mitbürger,
Sie sind in unsere Stadt zugezogen oder innerhalb unserer Stadt
umgezogen, Ihre Nebenwohnung ist zur Hauptwohnung geworden oder umgekehrt?
Stadtverwaltung Lichtenstein
Formulare für einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis erhalten Sie im Einwohnermeldeamt. Ihr Wahlamt |
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| Bundestagswahl am 22. September 2002 - Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Am 22. September 2002 findet die
Wahl zum 15. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigt ist, wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder
einen Wahlschein hat. Ihr Wahlamt |
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| Bundestagswahl am 22. September 2002 - Wahlbekanntmachung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wolfgang Sedner |
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| Bundestagswahl am 22. September 2002 - Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der besseren Lesbarkeit Rechnung
tragend, wird in den nachfolgenden Bekanntmachungen für die Wahl zum
Deutschen Bundestag am 22. September 2002 nur die männliche Form benutzt;
sie gilt jedoch gleichermaßen für beide Geschlechter.
Bekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Lichtenstein, den 23.07.2002 Wolfgang Sedner |
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| Bundestagswahl am 22. September 2002 - Wahlbezirke zur Bundestagswahl für die Stadt Lichtenstein/Sa. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Am 22. September 2002 findet die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag statt. Nachfolgend geben wir Ihnen die Aufstellung der allgemeinen Wahlbezirke für die Stadt Lichtenstein/Sa. zur Kenntnis.
M. Bergmann |
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| Bundestagswahl am 22. September 2002 - Wahlscheinantrag für die Bundestagswahl 2002 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bitte nur ausfüllen und an uns
absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern in einem
anderen Wahlbezirk Ihres Wahlkreises oder durch Briefwahl wählen wollen.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten unverschlüsselt übermittelt und nur
vorübergehend gespeichert werden.
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines für:
Ich versichere, dass einer der nachstehend aufgeführten Gründe für die Erteilung eines Wahlscheines gegeben ist (bitte durch Anklicken ankreuzen):
Sie werden gebeten, zusätzlich als freiwillige Angaben die folgenden Felder auszufüllen. Diese Angaben sind insbesondere für den Fall, dass Sie die Versendung der Wahlunterlagen an eine andere als ihre Heimatadresse wünschen, zur eindeutigen Identifizierung Ihrer Person erforderlich.
Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich an die in der Wahlbenachrichtigung angegebene Heimatadresse. Falls Sie die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine abweichende Adresse wünschen, geben Sie diese Adresse bitte hier an.
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| Direkte Hilfe der Stadt Lichtenstein an die Hochwasseropfer der Gemeinde Weesenstein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Liebe Lichtensteiner, liebe
Lichtensteinerinnen, liebe Jugendliche und Kinder,
bereits seit Sonnabend, dem 17.08.02 sind Mitarbeiter des Bauhofes,
Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr und Freiwillige der Stadt mit Technik
in der besonders schwer betroffenen Gemeinde Weesenstein bei Pirna vor
Ort, um Hilfe zu leisten. Nach telefonischen Kontakten zu Verantwortlichen
in diesem Katastrophengebiet wurden dringend Kettensägenführer und
Arbeitshandschuhe benötigt. Lichtenstein hilft Weesenstein - diesen Gedanken wollen wir hinaustragen und in den nächsten Wochen kraftvoll umsetzen. Für Sofortmaßnahmen haben wir bereits finanzielle Mittel übergeben und rufen hiermit zu weiteren Spenden auf. Zuwendungen finanzieller Art können Sie auf das Konto der Stadtverwaltung Lichtenstein einzahlen. Sparkasse Chemnitz Oder Sie kommen direkt vorbei. Zu den Öffnungszeiten des Rathauses können
Sie Ihre Spende auch in der Stadtkasse einzahlen. Wolfgang Sedner |
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| Weitergabe von Spenden durch das Landratsamt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Für Geschädigte des Hochwassers
der letzten Woche gibt es auch im Landkreis Chemnitzer Land eine Anzahl
von Spendenaktionen bzw. Spendenaktionen in den Partnerlandkreisen.
Inwieweit aus den zentralen Aktionen Mittel für Geschädigte aus unserem
Landkreis bereitgestellt werden, ist noch nicht absehbar.
Um hier konkret und zielgerichtet Hilfe leisten zu können, bitten wir
besonders geschädigte und bedürftige Haushalte um Mitteilung ihrer
Anschrift und der geschätzten Schadenshöhe sowie Abgabe einer
Dokumentation am Empfangsbereich der Stadtverwaltung Lichtenstein, Diese Hilfe steht nicht im Zusammenhang mit den offiziellen Hilfszahlungen durch Bund und Land, sondern es handelt sich ausschließlich um die Weitergabe privater Spenden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bürgerservice online | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In der Stadtratsitzung am
05.09.2002 wird der Bürgerservice online vorgestellt. Ab dem 06.09.2002 sind die Mitarbeiter der Stadtverwaltung Lichtenstein unter nachstehenden E-Mail-Adressen erreichbar: |
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Bürgermeister Sekretariat:
Hauptamt:
Kämmereiamt:
Ordnungsamt:
Amt für Schulverwaltung, Kultur und Soziales:
Bauamt:
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| Bekanntmachung der Ergänzungssatzung "Martinweg" Ortsteil Heinrichsort | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein hat in öffentlicher Sitzung am
15.12.2000 die Ergänzungssatzung „Martinweg“ Ortsteil Heinrichsort
beschlossen. Die erforderliche Genehmigung hierzu wurde durch das
Regierungspräsidium Chemnitz am 08.06.2001 unter dem Aktenzeichen
51-2511.42/01.008/7313 erteilt. 28. August 2002 in Kraft. |
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| Öffentliche Bekanntmachung der Satzung zum geschützten Landschaftsbestandteil "Reiterhölzel" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auf Grund von § 22 sowie § 50 Abs. 1 Nr. 4 des Sächsischen Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (SächsNatSchG) vom 11. Oktober 1994 (SächsGVBl. S. 1601, ber. 1995 S. 106) und der §§ 4 Abs. 1 S. 2 und 124 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) vom 21. April 1993 (SächsGVBl. S. 301) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juni 1999 (SächsGVBl. S. 345) hat der Stadtrat der Stadt Lichtenstein mit Beschluss vom 27.06.2002 folgende Satzung erlassen: § 1 Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil Die im § 2 näher bezeichnete Fläche auf den Gemarkungen Lichtenstein und Rödlitz wird als geschützter Landschaftsbestandteil (nachfolgend als GLB bezeichnet) festgesetzt. Der geschützte Landschaftsbestandteil führt die Bezeichnung "Reiterhölzel" § 2 Schutzgegenstand (1) Der geschützte
Landschaftsbestandteil hat eine Größe von ca. 65 ha, davon 49 ha auf der
Gemarkung Lichtenstein und 16 ha auf der Gemarkung Rödlitz.
Innerhalb der im § 2 (4) beschriebenen Grenze liegende und nicht separat ausgewiesene Flurstücke sind ebenfalls Bestandteil des GLB. (3) Das Flächennaturdenkmal „Hartensteiner Straße“ ist Bestandteil des GLB „Reiterhölzel“. Es umfasst die Flurstücke 1338, 1339, 1340 der Gemarkung Lichtenstein mit Flächenanteilen in einer Gesamtgröße von 1,9 ha. (4) Der GLB "Reiterhölzel" liegt im südlichen Teil der Stadt Lichtenstein und umfasst das Reiterhölzel, das obere Lobetal sowie Freiflächen. Die Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteiles verlaufen, beginnend hinter dem Gelände Spandauer Velours GmbH & Co.KG, Heima und HOMA GmbH weiter unter Einschluss des Flächennaturdenkmals „Hartensteiner Straße“ entlang der Hartensteiner Straße hinter dem Anwesen gegenüber der Bahnhofstraße Rödlitz zur Burgstraße und von dort vor der Alberthöhe unter Einschluss des Reiterhölzels hinter der gleichnamigen Siedlung zum Gelände der Spandauer Velours zurück. (5) Übersichtskarte (M 1:12500) und Lageplan (M 1:4000) sind Bestandteil der Satzung. Die Grenzen des GLB sind in ihnen mit der Farbe "Grün" gekennzeichnet. § 3 Schutzzweck Wesentlicher Schutzzweck ist
§ 4 Verbotene Handlungen (1) Im geschützten Landschaftsbestandteil sind alle Handlungen
verboten, die zu einer Zerstörung, Veränderung, Beeinträchtigung oder
nachhaltigen Störung des Gesamtgebietes oder seiner Teile führen können.
(3) Handlungsverbote zum Schutz des Flächennaturdenkmals „Hartensteiner Straße“ werden durch diese Satzung nicht berührt. § 5 Zulässige Handlungen § 4 gilt nicht:
§ 6 Schutz- und Pflegemaßnahmen Durch die Stadt Lichtenstein oder beauftragte Dritte durchgeführte Schutz- und Pflegemaßnahmen sind von den Eigentümern zu dulden. Auf Antrag kann den Eigentümern die Durchführung der Arbeiten übertragen werden. § 7 Befreiung Von den Ver- und Geboten kann nach § 53 SächsNatSchG die Stadt Lichtenstein auf Antrag Befreiung gewähren. § 8 Meldepflicht Schäden und Veränderungen innerhalb der Grenzen des geschützten Landschaftsbestandteiles sind von den Grundstückseigentümern oder den Nutzungsberechtigten unverzüglich der Stadt Lichtenstein mitzuteilen. § 9 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG handelt, wer in dem geschützten Landschaftsbestandteil vorsätzlich oder fahrlässig - ohne dass eine zulässige Handlung in der im § 5 festgelegten Art und Weise oder eine Befreiung im Sinne des § 7 vorliegt -
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 SächsNatSchG handelt des Weiteren, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, mit der eine nach § 7 erteilte Befreiung versehen wurde. (3) Ordnungswidrigkeiten nach Abs. 1 und 2 können gemäß § 61 Abs. 1 Nr. 1 SächsNatSchG mit einer Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. § 10 Einziehung Gegenstände, auf die sich eine Ordnungswidrigkeit bezieht oder die zur Vorbereitung oder Begehung einer Ordnungswidrigkeit verwendet oder die durch eine Ordnungswidrigkeit gewonnen oder erlangt worden sind, können nach § 62 SächsNatSchG eingezogen werden. Entsprechend ist § 23 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in seiner jeweils gültigen Fassung anzuwenden. § 11 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Stadt Lichtenstein zum geschützten Landschaftsbestandteil „Reiterhölzel und Umgebung“ vom 23.09.1993 (Beschluss-Nr. 03/09/93 vom 23.09.1993) außer Kraft. Hinweis nach § 4 Abs. 4der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn:
Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemO geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. |
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| Soforthilfe für gewerbliche Wirtschaft | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Durch die Unwetterkatastrophe
betroffene Unternehmen im Landkreis Chemnitzer Land können sich zwecks
Informationen zur Soforthilfe an den Eigenbetrieb Kommunale Wirtschaftsförderung,
Sitz in Waldenburg, Peniger Straße 10, Schloss, wenden. Seine Mitarbeiter
stehen den Betroffenen auch unter den Rufnummern |
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| Merkblatt Soforthilfe
Hochwasser 2002 Zuschüsse für die Beseitigung von Hochwasserschäden im Landkreis Chemnitzer Land |
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| 1. Nur Privathaushalte (nicht
Firmen, Betriebe, Landwirtschaftsbetriebe, Selbständige etc.)
Soforthilfe für Mieter und selbstnutzende Hauseigentümer mit
Soforthilfe ist nachrangig, d. h. Leistungen von Versicherungen und sonstigen Dritten werden gegengerechnet Beantragung und Auszahlung der Soforthilfe
Art und Höhe der Soforthilfe
Verwendung und Nachweis
2. Erheblich geschädigte Privathaushalte und sonstige erheblich
Geschädigte Möglichkeit - formloses Anschreiben an das Landratsamt als Antrag auf Hilfeleistung für erheblich Geschädigte
Es besteht kein Leistungsanspruch auf Förderung aus staatlichen Mitteln oder Spendenmitteln. |
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| Ersatzbekanntmachung der Anlagen 1 und 2 der Satzung Geschützter Landschaftsbestandteil „Reiterhölzel“ | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Anlage 1 der Satzung Geschützter
Landschaftsbestandteil „Reiterhölzel“ der Stadt Lichtenstein, Übersichtskarte,
sowie die Anlage 2, Lageplan, werden in Form der Ersatzbekanntmachung öffentlich
bekannt gemacht. Die Anlagen liegen vom 28.08.2002 bis zum 13.09.2002
zu den nachstehenden Zeiten zu jedermanns Einsicht aus:
- in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 605
- in der Ortschaftsverwaltung Rödlitz, Hauptstraße 37
- in der Ortschaftsverwaltung Heinrichsort, Prinz-Heinrich-Straße 7
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| Neue Öffnungszeiten der Ortschaftsverwaltung Rödlitz. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seit Montag, den 22.07.2002 gelten
für die Ortschaftsverwaltung Rödlitz folgende neue
Öffnungszeiten:
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| Außenstelle des Einwohnermeldeamtes St. Egidien ab 12. August 2002 wieder geöffnet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Das Ordnungsamt informiert, dass
ab Montag, dem 12. August 2002, die Außenstelle des Einwohnermeldeamtes
Lichtenstein/Sa. in St. Egidien wieder geöffnet hat.
Öffnungszeiten:
A. Fritzsche |
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| "Nacht der Schlösser". | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auf Initiative des Landkreises
Chemnitzer Land findet auch in diesem Jahr die "Nacht der Schlösser"
in Glauchau, Lichtenstein, Waldenburg und Wolkenburg statt. Die Stadt
Lichtenstein, das Daetz-Centrum und die Miniwelt laden am 24. August
2002 zu vielseitigen Veranstaltungen am Schlosspalais, im Schlosshof
und im Landschaftspark ein. Von 20.00 Uhr bis zum nächsten Morgen um
2.00 Uhr können Sie die "Erlebnisausstellung mit Meisterwerken
in Holz" besuchen, vor dem Daetz-Centrum zu den Rhythmen des
Swing-Orchesters "Swing'n Sax" tanzen und eine "Light and
Sound Show" im Rahmen eines vielseitigen internationalen
Holzbildhauersymposiums mit Teilnehmern aus fünf Kontinenten mit der
musikalischen Umrahmung durch "Thuja-Klangwerk" im Palaishof
miterleben. Außerdem lädt der Rotary-Club Lichtenstein im Schlosshof mit
der Big Band "Swing It" zum Tanzen ein. Hier können Sie auch an
einer Auktion von Kunstwerken einheimischer Künstler durch den
Rotary-Club teilnehmen. Werke von Jürgen Adler, Gerhard Bachmann, Armin Forbrig, Regina Franke, Peter Geist, Meike Georgi, Jo Harbort, Klaus Hirsch, Siegfried Otto-Hüttengrund, Fritz Keller, Lothar Kittelmann, Bodo Korsig, Gregor Torsten Kozik, Christian Lang, Dagmar Ranft-Schienke und Heinz Tetzner werden versteigert. Der Erlös der Kunstauktion soll der Förderung junger Nachwuchskünstler zugute kommen. Das Holiday Inn Zwickau sorgt für ein erlesenes Angebot an Speisen und Getränken sowohl im Palaisbereich als auch im Schlosshof. Karten zu 10,00 € sind erhältlich im Daetz-Centrum, den Stadtinformationen Lichtenstein und Hohenstein-Ernstthal, dem Holiday Inn in Zwickau, dem Ticket-Service Chemnitz sowie in den Geschäftsstellen der "Freien Presse". Für ein gelungenes Fest ist natürlich gutes Wetter erforderlich!
Sollte es an diesem Tag regnen, so wird die Veranstaltung eine Woche später,
am 31.08., stattfinden. Für Rückfragen wird die Hotline am Samstag, den
24.08., morgens ab 11.00 Uhr, Auskunft geben, |
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| Bekanntmachung der Auslegung des Nachtragshaushaltsplanes mit Nachtragshaushaltssatzung 2002. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beginnend ab 06.08.2002 bis zum
14.08.2002 liegt gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO der Entwurf des
Nachtragshaushaltsplanes mit Nachtragshaushaltssatzung 2002 der Stadt
Lichtenstein in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer
602, zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht aus.
Daran anschließend, im Zeitraum vom 15.08.2002 bis einschließlich 27.08.2002, haben Einwohner und Abgabepflichtige Gelegenheit, Einwendungen zu erheben. gez. Wolfgang Sedner |
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| Neue Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lichtenstein bestellt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Als neue
Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Lichtenstein wurde mit Wirkung vom
15.07.2002 Frau Ingrid Bock bestellt. Damit endete die Amtszeit der
bisherigen Beauftragten Frau Kathrin Otto.
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind in § 17 der Hauptsatzung der Stadt Lichtenstein geregelt. Danach wirkt diese auf die Verwirklichung des Grundrechts der Gleichberechtigung von Männern und Frauen (Art. 3 Abs. 2 GG) insbesondere durch folgende Maßnahmen hin:
Als Ansprechpartner für die Beschäftigten der Stadtverwaltung und die Einwohner der Stadt Lichtenstein, steht die Gleichstellungsbeauftragte auch Ihnen, liebe Leserinnen und Leser des Lichtensteiner Anzeiger, für Anfragen zur Verfügung. Hauptamt |
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| Moderner Bürgerservice auch in Lichtenstein . | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nachts um 3 Uhr nach New York ?
Kein Problem ! Die Datenautobahn des www macht es möglich. Zu jeder
Tages- und Nachtzeit kann der/die Internet- SurferIn Informationen
weltweit abrufen. Natürlich sind auch Informationen über die
unmittelbare Region und selbstverständlich über die eigene Stadt
gefragt. Alles möglich! Bereits seit 1999 zeigt sich unsere Stadt im Netz der Netze unter Und mit gutem Erfolg! Ein breiter Personenkreis, aus Übersee, aus den
alten Bundesländern, aus der Region oder aus der Stadt kommuniziert mit
uns über die Internetpräsentation. Im Anzeiger Nummer 3 dieses Jahres kündigten wir an, eventuell im Mai
im Rahmen einer Stadtratssitzung den Bürgerservice online zu schalten.
Das ist uns leider nicht gelungen. Einige technische Voraussetzungen, die
einen finanziellen Rahmen erfordern, sind noch abzuklären. Ihr Hauptamt |
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| LOGO gesucht!. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die S T A D T B I B L I O T H E
K sucht originelles Logo!
Die Bibliothek ist ein beliebter Treffpunkt für Jung und Alt. Vor
allem unter den Kindern und Jugendlichen nutzt jeder 3. Einwohner der
Stadt die vielfältigen Angebote. Man trifft sich, sucht Lesestoff oder
CD's, schmökert in Zeitschriften, macht Hausaufgaben, findet die neuesten
Videos und DVDs zum Ausleihen, surft im Internet, trifft sich bei einem
Glas Wein zur Buchlesung und und und... Liebe Lichtensteiner, bringt uns/bringen Sie uns eure/Ihre Ideen für ein Logo, das ohne viel Aufwand die Vielseitigkeit, Dynamik und Zukunftsorientiertheit unsere Bibliothek verdeutlicht. Wir freuen uns auf eure/Ihre Einsendungen, die wir bis zum 5. August erwarten (Abgabe in der Bibliothek Glauchauer Str. 18; bitte Name und Adresse bzw. Telefonnummer nicht vergessen!) Die beste Idee wollen wir natürlich honorieren, bis zu 50 € winken dem Gewinner. Geplant ist die Preisübergabe zum Bibliotheksfest am 24. August! Es lohnt sich also mitzumachen! Katrin Hisslinger |
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| Filmcamps in Sachsen – diesmal „Lightstone Pictures 2002“ in Lichtenstein. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
In diesem Jahr sind wir mit unserem Projekt in Lichtenstein zu Gast.
Die Stadt und das DAETZ-Centrum unterstützen „Lightstone Pictures
2002“. Seit dem 22. Juni sind die Kids mit Kamera und Fotoapparat im
Stadtbild unterwegs. Die jungen Medienkünstler arbeiten in verschiedenen
Teams vierzehn Tage an den verschiedenen multi-medialen Ergebnissen. Übrigens
gibt es in diesem Jahr im „Lightstone Pictures“ auch ein
Filmcamp-Radio! |
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| Einschränkungen bei der Bearbeitung von Meldeangelegenheiten . | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aufgrund der Umstellung der Software im Bereich Einwohnermeldewesen der Stadtverwaltung Lichtenstein kommt es in der Zeit vom 19. Juni 2002 bis 24. Juni 2002 zu Einschränkungen bei der Bearbeitung der Meldeangelegenheiten im
Neuen Rathaus sowie im Bürgerbüro Bernsdorf. Beantragungen von Pass- und Ausweispapieren sollten nach Möglichkeit nur in dringenden Fällen in diesem Zeitraum erfolgen. Wir bitten Sie hierfür um Ihr Verständnis. Ihr Hauptamt |
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| Spiel, Spaß, gute Laune und Stimmung in der Freiwillige Feuerwehr Lichtenstein/Sa.. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Großes Kinder- und Feuerwehrfest der Lichtensteiner Wehr und bundesoffenes Radsportkriterium Vom 05. bis 07. Juli 2002 feiert die Lichtensteiner Feuerwehr
ihr jährliches großes Feuerwehrfest. Dabei stellen sich die Kameradinnen
und Kameraden den Gästen aus nah und fern vor und erklären ihnen den
gesamten organisatorischen Ablauf in der Feuerwehr, zeigen ihre Räumlichkeiten
und Technik. Das Ziel dieses Festes ist es, den Besuchern die freiwillige
Arbeit der Rettungskräfte nahe zubringen und nicht zuletzt das Interesse
der Kinder und Jugendlichen für unsere Nächstenhilfe zu wecken und sie
zu animieren bei uns mitzuhelfen. Denn unser Nachwuchs kommt ausschließlich
aus den Reihen der Jugendfeuerwehr. Rundum, es wird alles getan, um neue
Mitglieder zu werben, damit die aktiven Löschkräfte gestärkt werden können. Freitag, Samstag, Sonntag im Zeichen der Feuerwehr, Musik und Unterhaltung pur. Am Sonntag, nach dem zünftigen Frühschoppen mit der Feuerwehrblaskapelle "Rödlitz", das bundesoffene Radsportkriterium, also Radrennen aller Klassen. "Schau doch mal rein" Nähere Informationen über das Fest sowie generell über die
Freiwillige Feuerwehr Lichtenstein finden Sie im Internet unter Wolfgang Koch |
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| Die Stadt Lichtenstein bietet ein Baugrundstück in Lichtenstein zum Kauf an.. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Stadtverwaltung Lichtenstein
A n g e b o t Die Stadt Lichtenstein bietet ein Baugrundstück in Lichtenstein, Am Wind 14 (Flurstück Nr. 299/19 der Gemarkung Callnberg) zum Kauf an. Die Größe des Grundstückes beträgt 1.569 m². Die Erschließung ist gesichert. Der Verkehrswert des Grundstückes beträgt 66.000,00 Euro. Als Mindestangebot wird der Verkehrswert erwartet. Eine Teilung des Grundstückes in zwei Parzellen ist möglich. Eine Bebauung kann entsprechend der Vorgaben des § 34 Baugesetzbuch erfolgen. Bewerbungen können bis 30. Juni 2002 bei der
eingereicht werden. Eine Vergabeentscheidung trifft der Stadtrat der Stadt Lichtenstein. Aus der Abgabe eines Angebotes kann kein Rechtsanspruch auf Erwerb des Grundstückes abgeleitet werden. Wolfgang Sedner |
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| Bekanntmachung des Bebauungsplanes "Wohngebiet Niclaser Straße" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Stadtrat der Stadt
Lichtenstein hat in öffentlicher Sitzung am 31.08.2000 die Satzung des
Bebauungsplanes "Wohngebiet Niclaser Straße" bestehend aus
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) beschlossen. Die
erforderliche Genehmigung hierzu wurde durch das Regierungspräsidium
Chemnitz am 30.08.2001 unter dem Aktenzeichen 51-2511.20/00.054/7313
erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Die mit der Genehmigung verbundenen Maßgaben und Auflagen wurden durch satzungsändernde Beschlüsse erfüllt. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschloss die geänderte Bebauungsplansatzung "Wohngebiet Niclaser Straße " in öffentlicher Sitzung am 31.01.2002. Der Bebauungsplan "Wohngebiet Niclaser Straße" tritt mit dem Tag der Bekanntmachung am 8. Mai 2002 in Kraft. Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung ab dem 8. Mai 2002 in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 703 während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Wolfgang Sedner Lichtenstein, den 22.04.2002 |
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| Einteilung der Stadt Lichtenstein zur Bundestagswahl am 22. September 2002 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Am 22. September 2002 findet die Wahl zum 15. Deutschen Bundestag statt. Nachfolgend geben wir Ihnen die Aufstellung der allgemeinen Wahlbezirke für die Stadt Lichtenstein/Sa. zur Kenntnis.
M. Bergmann |
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| Statistische Erfassung aller in Lichtenstein sowie den Ortsteilen Rödlitz und Heinrichsort betriebenen Hausbrunnen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Durch das Statistische Landesamt in
Kamenz wird im Abstand von 5 Jahren eine Erhebung zu Trinkwasser- und
Abwasserbelangen durchgeführt. In diesem Zusammenhang ist die Zahl der privaten Hausbrunnen und Quellen zu erfassen, aus denen Trinkwasser oder Brauchwasser (z.B. zur Gartenbewässerung u.ä.) gewonnen wird. Wir bitten alle Grundstückseigentümer, die private Hausbrunnen oder Quellen betreiben, der Stadtverwaltung Lichtenstein, Sachgebiet Umwelt- und Naturschutz ( Anschrift, Art der Wasserfassung (Brunnen oder Quelle), genutzt als
Trinkwasser oder Brauchwasser, Anzahl der versorgten Personen bei
Trinkwassernutzung. Konrad Geithner |
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| Stadtverwaltung Lichtenstein und Außenstellen bleiben am 10. Mai geschlossen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Stadtverwaltung Lichtenstein sowie
bleiben am 10. Mai 2002 aus organisatorischen Gründen geschlossen. Die Einsichtnahme in den Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes 2002 der Gemeinde Bernsdorf im Rathaus Bernsdorf ist wie veröffentlicht gewährleistet. Die Stadtinformation sowie das Museum der Stadt Lichtenstein sind zu den gewohnten Zeiten von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis. Hauptamt |
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| Frühlingsauftakt mit Maibaumsetzen in Lichtenstein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Auch in diesem Jahr laden der Gewerbeverein und die Stadtverwaltung Lichtenstein am 28.April 2002 zum Maibaumsetzen auf den Altmarkt ein. Programm
Verkaufsoffener Sonntag von 14-18 Uhr |
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| Vergabe des Gestaltungspreises 2001 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Eine sehr positive Resonanz erfolgte auf die Ausschreibung der Stadt Lichtenstein zur Vergabe des Gestaltungspreises für das Jahr 2001. Insgesamt wurden 14 Wettbewerbsbeiträge zur Bewertung registriert. Alle Bauherren der Stadt Lichtenstein einschließlich der Ortsteile Rödlitz und Heinrichsort waren aufgefordert worden sich zu beteiligen, sofern die Baumaßnahme im Jahr 2001 ihren Abschluss gefunden hatte. Es wurde darauf hingewiesen, dass solche Baumaßnahmen, die dem Erhalt, der Wiederherstellung oder Ergänzung von Gebäuden und Bauelementen dienen und beispielhafte Lösungen darstellen im Vordergrund der Bewertung stehen. Dies können neben komplexen Gebäudesanierungen auch Fassadenneugestaltungen sein, bauliche Erweiterungen bei der Sanierung des Altbestandes, ebenso werden Außenanlagen in die Bewertung einbezogen. Da die einzuhaltenden Formalien zur Teilnahme, Anschreiben
mit kurzer Objektbeschreibung und je ein Bild vor und nach der Baumaßnahme,
denkbar einfach sind, war es um so erstaunlicher festzustellen, mit wie viel
dokumentarischem Aufwand die Beiträge vorbereitet wurden. Auf der Grundlage eines Punkte-Bewertungssystems wurden die miteinander vergleichbaren Beiträge analysiert. So setzte sich das Ergebnis daraus zusammen, in welcher Ausführungsqualität und sachgerechten Material- und Farbenwahl Sockel, Fassadenfond, Fensterfaschen, Fenster, Türen, Dach und Dachaufbauten, Ornamente, Gesimse durch die Bauherren gestaltet wurden, ob gegebenenfalls Fassadenkorrekturen wie z.B. Wiederöffnung von vormals vermauerten Fensteröffnungen stattfanden und sofern vorhanden, die Außenanlagen Beachtung erfuhren. Der Technische Ausschuss des Stadtrates setzte sich in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2002 mit den Wettbewerbsbeiträgen auseinander und beschloss folgende Wertung: Ein 1. Preis mit einer Prämierung von 1000 EURO ging an die Bauherrenfamilie Pönitz für die beispielhafte Sanierung des stark vom Verfall bedrohten unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes Neumarkt 1. Dieser Beitrag veranschaulichte am deutlichsten den funktionalen und gestalterischen Wandel vor und nach der Sanierung eines Gebäudes. Gleichwohl erfüllen die straßenseitig sichtbaren Bauelemente und Materialien wie z.B. die profilierten Fenster oder die Biberschwanzdachdeckung den Anspruch an Vorbildhaftes. Für die Sanierung und Umbau des ehemaligen Kindergartens im Objekt Bahnhofstraße 21 in Rödlitz wurde an die Bauherren Jens Frömmig und Nico Scheffler ein 2. Preis mit einer Prämierung von 750 EURO vergeben. Besonders konnte das Vorhaben punkten durch die auf- wendige Instandsetzung der Klinkerfassade mit Betonwerksteinelementen und Wiederherstellung der Symmetrie der Fassade, da später erfolgte Mauerwerksschließungen zurückgebaut wurden. Somit entstand ein Gebäude mit hohem Wohnwert. Der 3. Preis ging ebenfalls nach Rödlitz in die Obere Dorfstraße 71/73. Die Antragsteller Jens-Uwe Schettler / Lothar und Mario Pitterling erhalten eine Prämierung von 500 EURO. Die Bewertungskommission stellte hierbei in den Vordergrund, dass im Zuge einer Doppelhaussanierung mit gleichen Materialien und Farben gearbeitet wurde, womit eine sehr gute gestalterische Einheit des Gebäudes vorliegt. Beispielhaft ist das ausgeführte Dach mit einer Schieferdeckung. Der Technische Ausschuss entschied sich einstimmig den Beiträgen zur Neugestaltung der Freianlagen im Bereich Rabe-Ingenieurzentrum, Bachgasse 2 und der Baulückenschließung, Brückenstraße 10 durch Herrn Christoph Rabe einen Sonderpreis für innerstädtische Neugestaltung mir Freianlagen zuzuerkennen mit einer Prämierung von 600 EURO. Damit wird das Engagement zur komplexen Sanierung und Weiterentwicklung des Quartiers gewürdigt. Mit der Übernahme der Stadtvilla Innere Zwickauer Straße 16 hat sich die Bauherrenfamilie Pfeifer auf einen aufwendigen Sanierungsweg gemacht. Der zum Wettbewerb eingereichte Beitrag in Form der Sanierung des Vorhauses, charakteristisch sind die Sandsteinarbeiten, er- hielt eine Anerkennung für vorbildliche Detaillösung im Wert von 100 EURO. Dies sollte Ansporn sein zur weiteren detailgetreuen Sanierung. Weiterhin würdigte das Gremium mit der Vergabe von 5 Anerkennungen im Wertumfang von je 300 EURO das Bürgerengagement im privaten Baugeschehen. So erzielte nochmals die Bauherrschaft Frömmig/Scheffler eine gute Platzierung für die Sanierung des Gebäudes Obere Straße 8. Vorbildlich sind die ausgeführten Fenstergewände, der Bruchsteinsockel sowie die Eingangstür. Familie Löffler realisierte die Sanierung des auch stark baufällig gewesenen Gebäudes Glauchauer Straße 40. Die Idee, den vorhandenen eingeschossigen, jedoch unproportionierten Anbau mit einer farbigen Holzschalung zu versehen, führte zu einem zeitgemäßen Gebäude und wurde honoriert. Eine Anerkennung erfuhr ebenso das insbesondere unter baukonstruktiven Gesichtspunkten schwierige Vorhaben des Abrisses und Neuaufbaus des Gebäudes An der Stadtgrenze 9 durch Familie Lepski. In der Bewertung des Doppelhauses wurde berücksichtigt, dass im Rahmen der Baumaßnahme auch die Sanierung der anderen Haushälfte Nr.11 durch Familie Albrecht erfolgte. Mit der Aufstockung des Gebäudes Pestalozzistraße 90 beteiligte sich Familie Magerl. Für die gelungene Ausführung konnte eine Anerkennung ausgesprochen werden. Letztlich erkannte der Technische Ausschuss die Bemühungen zur Sanierung des Gebäudes Neumarkt 12 von Frau Kathrin Illing an. Wie alljährlich zur Tradition geworden, erfolgte die Übergabe der Prämierungen an die Preisträger verbunden mit einer Urkunde der Stadt Lichtenstein und einem Blumengruß im Rahmen einer Sitzung des Technischen Ausschusses des Stadtrates. Der diesmalige Wettbewerb um den Gestaltungspreis der Stadt Lichtenstein hat wiederum aufgezeigt, dass er durch die Bürgerschaft unserer Stadt angenommen wurde und eine öffentliche Auseinandersetzung mit der Baukultur wünschenswert ist. Mario Hößler |
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| Öffentliche
Bekanntmachung Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrganges 1984 zur Meldung zur Erfassung |
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Nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG) sind alle Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind und ihren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, vom vollendeten 18. Lebensjahr an wehrpflichtig (Wehrpflichtvoraussetzungen). Die Erfassung kann bereits ein Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres durchgeführt werden (§15 Abs. 6 WPflG). Alle Personen des Geburtsjahrgangs 1984, die wehrpflichtig sind und denen bislang kein Schreiben der Erfassungsbehörde über die bevorstehende Erfassung zugegangen ist, werden nach § 15 Abs. 1 WPflG aufgefordert, sich umgehend persönlich oder schriftlich bei der nachstehenden Erfassungsbehörde zur Erfassung zu melden: Behördenbezeichnung: Anschrift: Sprechstunden: Diese Aufforderung ergeht insbesondere an Personen ohne feste Wohnung, die die Wehrpflichtvoraussetzungen erfüllen. Bei der persönlichen Meldung ist der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Es empfiehlt sich, auch sonstige der Feststellung der Wehrpflicht dienende Unterlagen mitzubringen. Arbeitnehmern, deren Arbeitgeber nicht nach § 14 Arbeitsplatzschutzgesetz zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts verpflichtet sind, wird der durch die Erfassung entstehende Verdienstausfall durch die Erfassungsbehörde auf Antrag erstattet. Dies gilt auch für die entstehenden notwendigen Auslagen, insbesondere Fahrtkosten am Ort der Erfassung. Ich weise darauf hin, dass nach § 45 WPflG ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift des § 15 Abs. 1 WPflG über die Erteilung von Auskünften oder die persönliche Meldung zur Erfassung verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Lichtenstein/Sa., 04.03.2002 Wolfgang Sedner |
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| Darf ich am 30. April ein Hexenfeuer anzünden? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Im § 10 der Polizeiverordnung gegen
umweltschädliches Verhalten und Lärmbelästigung, zum Schutz vor öffentlichen
Beeinträchtigungen und über das Anbringen von Hausnummern wird das
Abbrennen von offenen Feuern geregelt. Nach Absatz 1 ist grundsätzlich die Erlaubnis der Ortspolizeibehörde zum Abbrennen von offenen Feuern erforderlich. Dies gilt auch für den 30. April des Jahres. Dazu einschränkend wird im Absatz 4 auf andere bestehende Verordnungen verwiesen, deren Regelungen nicht von den Festlegungen des § 10 Abs. 1 PolVO berührt werden. Für Hexenfeuer heißt das konkret, dass pflanzliche Abfälle (Baum und Heckenschnitt, Laub u.ä.) nicht im offenen Feuer verbrannt werden dürfen. Die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen ist in der
Pflanzenabfallverordnung (PflanzAbfV) der Sächsischen Staatsregierung vom
25. Sept. 1994 besonders geregelt.
Dabei ist zu beachten:
Die Prüfung und Entscheidung, ob die Verwertung durchführbar und wirtschaftlich zumutbar ist oder nicht, trifft der Eigentümer selbständig. Stellt sich nach Überprüfung durch das Umweltamt des Landkreises Chemnitzer Land heraus, dass die Entscheidung falsch getroffen wurde und die Gartenabfälle hätten verwertet werden müssen, ist mit der Einleitung eines Bußgeldverfahrens zu rechnen. Fritzsche |
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| Führungen in die unterirdischen Gänge des Lichtensteiner Schlosses | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Seit dem Osterwochenende sind die
unterirdischen Anlagen des Lichtensteiner Schlosses wieder zugänglich. Bis
Oktober besteht an jedem Samstag und Sonntag sowie an Feiertagen die Möglichkeit
zur Besichtigung in der Zeit zwischen 14.00 und 18.00 Uhr.
Auf Anmeldung A.-S. Günther |
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| Teilweise Sperrung des Panoramaradweges um Lichtenstein | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Voraussichtlich bis Ende Dezember
2002 wird auf der Gemarkung Mülsen St. Micheln und im Raum Lichtenstein /
St. Egidien der Panoramaradweg, bedingt durch den Neubau der Ortsumgehung B
173 Lichtenstein, an einigen Stellen unterbrochen bzw. es treten
Behinderungen auf. Davon sind insbesondere folgende Bereiche betroffen:
Die Verantwortung für die Arbeiten nimmt das Straßenbauamt Zwickau, Sitz Schlema, wahr. Mit dem Abschluss der Arbeiten am Straßenkörper wird der Panoramaradweg wiederhergestellt, wobei sich im Bereich Lichtensteiner Straße / alte Schlittenbahn auf der Gemarkung Lichtenstein eine veränderte Wegeführung ergibt. Konrad Geithner |
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| Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslage der Plangenehmigung zum hochwassersicheren Ausbau des Lobetalbaches im Bereich Pfarraue, Gemarkung Lichtenstein, vom 4. Februar 2002 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auf der Grundlage von § 74 Absatz 4
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) wird folgende Auslage bekannt gemacht:
Plangenehmigung zum hochwassersicheren Ausbau des Lobetalbaches im Bereich Pfarraue, Gemarkung Lichtenstein, Landkreis Chemnitzer Land
Für das o. g. Vorhaben wurde durch das Landratsamt Chemnitzer Land die wasserrechtliche Plangenehmigung erteilt. Eine Ausfertigung der Plangenehmigung wird mit Rechtsbehelfsbelehrung und einer Ausfertigung des festgestellten Planes sowie der Abwägungsergebnisse aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Verbände in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Sachgebiet Umwelt und Naturschutz, Zimmer 604, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein in der Zeit vom 18. März 2002 bis 2. April 2002 (2 Wochen gemäß § 74 Absatz 4 VwVfG) während der Sprechzeiten zur Einsicht ausgelegt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt die wasserrechtliche Plangenehmigung gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt. Lichtenstein, den 25.02.2002 Wolfgang Sedner |
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| 9. Rosenfest unter dem Motto: "Märchen werden wahr." | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Am 15. und 16. Juni ist es wieder
soweit ...
das 9. Rosenfest erwartet seine Besucher, diesmal unter dem Motto: "Märchen werden wahr." Um dieses Motto umzusetzen, brauchen wir Sie, liebe Mitbürger! Haben Sie noch andere Ideen zur Gestaltung, teilen Sie diese bitte dem
Kulturamt Die erste Zusammenkunft der neuen Bewerberinnen für das Amt der Rosenprinzessin ist am 14. März, um 17:00 Uhr im Grünen Klassenzimmer. Ihr Verkehrs- und Kulturverein Lichtenstein/Sa. e.V. |
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| Abenteuer online | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Lichtenstein für das Haushaltsjahr 2002 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufgrund von § 76 SächsGemO hat
der Stadtrat am 13.12.2001 folgende Haushaltssatzung für das
Haushaltsjahr 2002 beschlossen:
§ 1 (1) Der Haushaltsplan wird festgesetzt mit
§ 2
§ 3 Die Hebesätze werden festgesetzt
Lichtenstein, den 13. Dezember 2001 Wolfgang Sedner Die Haushaltssatzung der Stadt Lichtenstein für das Jahr 2002 wird hiermit gemäß § 76 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) öffentlich bekannt gemacht. Jedermann kann in die Haushaltssatzung in der Zeit von Donnerstag, d. 14.03.2002 bis einschließlich Freitag, d. 22.03.2002 während der Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Lichtenstein, Zi. 602 Einsicht nehmen. Die Gesetzmäßigkeit wurde mit Bescheid des Landratsamtes Chemnitzer Land vom 25.01.2002, Aktenzeichen 902.58.2002/HH Lichtenstein bestätigt. Hinweis
unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll,
schriftlich geltend gemacht worden ist. Lichtenstein, d. 27.02.2002 Wolfgang Sedner |
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| Das Buch "lichtenstein" ist im Entstehen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Aufruf an die Einwohner der
Stadt Lichtenstein
Das Buch "lichtenstein" ist im Entstehen Sehr geehrte Damen und Herren, im Auftrag der Stadtverwaltung Lichtenstein geben wir ein Buch über die Stadt Lichtenstein heraus. Dieses Buch soll Ihnen viel Freude beim Lesen bereiten und soll Gästen Ihrer Stadt alles Wissens- und Sehenswerte vermitteln und zum Verweilen einladen. Für die inhaltliche Gestaltung haben wir schon reichlich Text- und Fotomaterial von der Stadtverwaltung, einigen Vereinen und Institutionen erhalten. Vielleicht haben auch Sie noch Fotos bzw. Informationen, die wir bei unserer Arbeit unbedingt berücksichtigen sollten. Mögliche Themen sind z. B. historische Bauten, schöne Details, typische Fauna und Flora, Feste feiern, Traditionen, Erholung, die Stadt im Wandel der Jahreszeiten, die Wende, Menschen in Lichtenstein - Alltag, Lichtensteiner Originale. Senden Sie uns bitte Ihre Fotos, die Sie mit Ihrem Namen (bei Veröffentlichung wird er erwähnt), Anschrift und einer Bildunterschrift (Aufkleber auf der Rückseite) versehen bzw. Ihr Informationsmaterial bis spätestens zum 15. März 2002 an die Stadtverwaltung Lichtenstein oder geben Sie alles direkt in der Stadtverwaltung bei Frau Bergmann, Zimmer 509, ab. Wir freuen uns auf Ihre zahlreichen Zuschriften und danken Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung. Eingesandte Zuschriften erhalten Sie nach Redaktionsschluss zurück. Mit freundlichen Grüßen Ihre calibris Designagentur |
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| Ausschreibung von 2 Ausbildungsstellen zum/zur Verwaltungsfachangestellten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Stadtverwaltung Lichtenstein
bietet zur Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte(r) ab 1.
September 2002
2 Ausbildungsstellen an. Die kompletten Bewerbungsunterlagen sind bitte bis zum 15. März 2002 an die
einzureichen. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Wolfgang Sedner |
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| Information des Einwohnermeldeamtes zu Gruppenauskünften vor Wahlen; Veröffentlichung von Daten; Widerspruchsrecht | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die Meldebehörde darf gemäß § 33 des Sächsischen Meldegesetzes vom 21.04.1993 in der Neufassung vom 11.04.1997 (SächsGVBL.S.377) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Bundestagswahl am 22. September 2002 in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Gruppenauskunft über Wahlberechtigte aus dem Melderegister erteilen, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Es dürfen folgende Daten aus dem Melderegister mitgeteilt werden; Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschriften. Eine Übermittlung darf nicht erfolgen, wenn
Widerspruch gegen diese Auskünfte können schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 im Einwohnermeldeamt eingelegt werden. Bereits früher eingelegte Widersprüche gegen Auskünfte vor Wahlen gelten fort, falls sie nicht an eine bestimmte Wahl gebunden waren. Das Einwohnermeldeamt finden Sie im Zimmer 301.
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| Bekanntmachung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Rödlitz "Am Sonneneck" | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein
hat in öffentlicher Sitzung am 06.09.2001 die 2. Änderung des
Bebauungsplanes Rödlitz "Am Sonneneck" bestehend aus
Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) beschlossen. Die erforderliche
Genehmigung hierzu wurde durch das Regierungspräsidium Chemnitz am
13.12.2001 unter dem Aktenzeichen 51-2511.20-99/7313-01 erteilt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Mit der Genehmigung ist die Auflage verbunden, in die Festsetzung zur Bestimmung der Fläche für ein Leitungsrecht auf dem Flurstück-Nr. 384/13 der Gemarkung Rödlitz eine Präzisierung der Art der Leitung - hier Drainageleitung zur Abführung der Oberflächenwässer auf den bereits bestimmten Grundstücken - aufzunehmen. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Rödlitz "Am Sonneneck" tritt mit dem Tag der Bekanntmachung am 13. Februar 2002 in Kraft. Jedermann kann die genehmigte 2. Änderung des Bebauungsplanes und die Begründung ab dem 13. Februar 2002 in der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 703 während den Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen. Eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften ist unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Mängel der Abwägung sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Lichtenstein, den 05.02.2002 Wolfgang Sedner |
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| Die Westsächsische Abwasserentsorgungs- und Dienstleistungsgesellschaft GmbH informiert: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ab 11.02.2002 beginnt eine
umfangreiche Baumaßnahme im Bereich "Innere Zwickauer Straße"
zwischen Haus-Nr. 1 und 5 b. Auf dieser Fläche wird ein Regenüberlaufbecken
zur Entlastung des westlichen Einzugsgebietes errichtet. Etwa ab Juni/Juli dieses Jahres beginnen auch die Kanalbaumaßnahmen im angegebenen Bereich. Eine halbseitige Straßensperrung der B 173 wird erforderlich. Der Verkehr aus Richtung Bernsdorf/Hohndorf wird über die Glauchauer Strasse geführt. Bauende ist im November 2002 geplant. Mit freundlichen Grüßen Ritter |
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| Neue Telefonnummern im Neuen Rathaus | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Aufgrund der Umsetzung des Kommunalrechtsänderungsgesetzes und der damit verbundenen Eingliederungen der Bediensteten der Gemeinden St. Egidien und Bernsdorf zum 01.01.2002 in die Stadtverwaltung Lichtenstein erfolgten im Monat Januar Umzüge innerhalb des Neuen Rathauses. Insbesondere im Bereich des Kämmereiamtes, des Schulamtes und des Bauamtes kam es daher zu Änderungen von Zimmer- und Telefonnummern der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Nachfolgend geben wir Ihnen das neue Telefonverzeichnis der Stadtverwaltung Lichtenstein einschließlich des ebenfalls seit 25.01.2002 im Neuen Rathaus ansässigen Zweckverbandes Gewerbegebiete "Am Auersberg/Achat" zur Kenntnis. Die zentrale Einwahlnummer für alle Bediensteten des Neuen Rathauses ist die Telefonnummer 61-0.
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| Abenteuer online | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Ortsübliche Bekanntmachung über die Auslage des Entwurfes der Satzung der Stadt Lichtenstein zum geschützten Landschaftsbestandteil "Schubertgrund" in der Fassung vom 30. November 2001 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auf der Grundlage von § 51 des Sächsischen
Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Sächsisches
Naturschutzgesetz - SächsNatSchG) vom 11. Oktober 1994 hat der Stadtrat der
Stadt Lichtenstein mit dem Beschluss Nr. 03/01/2002 vom 31. Januar 2002 die
Einleitung des Verfahrens zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
sowie die öffentliche Auslegung für den Entwurf der Satzung der Stadt
Lichtenstein zum geschützten Landschaftsbestandteil
"Schubertgrund" in der Fassung vom 30. November 2001 beschlossen.
Der Entwurf wird im Zeitraum 25. Februar 2002 bis zum 28. März 2002 öffentlich während der Sprechzeiten in folgenden Amtsstellen der Stadt Lichtenstein ausgelegt:
Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 604 in 09350 Lichtenstein vorgebracht werden. Lichtenstein, den 05.02.2002 Wolfgang Sedner |
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