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| 1. Entsorgung von gemischten Siedlungsabfällen - "Hausmüll" - unverwertbare Abfälle. | ||
| Abfuhrgebiet | Kalenderwoche | Wochentag |
| Bernsdorf + OT Hermsdorf + OT Rüsdorf | ungerade | Donnerstag |
| Lichtenstein + OT Rödlitz + OT Heinrichsort | ungerade | Mittwoch |
| St. Egidien + OT Lobsdorf + OT Kuhschnappel | gerade | Donnerstag |
| das gehört z. B. hinein:
Asche, Kehricht, Zigarettenabfälle, Staubsaugerbeutel, Tapetenreste, Kosmetikabfälle, Hygieneartikel, Wegwerfwindeln, ... und das NICHT: heiße Asche (kann Behälter beschädigen), kompostierbare Abfälle, Bauschutt, Metalle, Autoteile, Schadstoffe, Flüssigkeiten, Wertstoffe aller Art, ... |
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| Abfuhrgebiet | Dez 2011 | 2012 | ||
| Bernsdorf + OT Hermsdorf + OT Rüsdorf | 02/16/31 | gerade Kalenderwoche: Freitag | ||
| Lichtenstein OT Rödlitz und OT Heinrichsort | 02/16/31 | gerade Kalenderwoche: Freitag | ||
| Lichtenstein (rechter, linker + östlicher Stadtteil) | 01/15/30 | gerade Kalenderwoche: Donnerstag | ||
| St. Egidien St. Egidien + OT Kuhschnappel, OT Lobsdorf | 08/22 | ungerade Kalenderwoche: Donnerstag | ||
| Das Duale System ist ein Rücknahmesystem für Verkaufsverpackungen mit dem Symbol "Grüner Punkt". | ||||
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| Abfuhrgebiet | |||
| Lichtenstein + OT Rödlitz + OT Heinrichsort | 21.12., 04.01.12, 18.01.12 | ||
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| Entsorgt werden alle kompostierbaren Stoffe: Grün- und Gartenabfälle, Küchenabfälle, verdorbene Nahrungsmittel, Obst-, Salat-, Gemüsereste, Kartoffelschalen, Eier- und Nussschalen usw. |
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| Abfuhrgebiet | Dez 2011 | 2012 | ||
| Bernsdorf + OT Hermsdorf + OT Rüsdorf | 06/20 | ungerade Kalenderwoche: Dienstag | ||
| Lichtenstein OT Rödlitz und OT Heinrichsort | 01/15/29 | gerade Kalenderwoche: Donnerstag | ||
| Lichtenstein (rechter, linker + östlicher Stadtteil) | 01/15/29 | gerade Kalenderwoche: Donnerstag | ||
| St. Egidien + OT Lobsdorf + OT Kuhschnappel | 06/20 | ungerade Kalenderwoche: Dienstag | ||
| das gehört z. B. hinein:
Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Pappen, Schredderpapier, Kartonagen mit
"grünem Punkt", die keine Verbundstoffe (Folie usw.) enthalten, ... und das NICHT: verschmutztes Papier , Wachs- und Ölpapier , beschichtetes Papier/Pappe (Getränkekartons), Tapeten, Zementsäcke usw., ... |
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| 5. Entsorgung von Sperrmüll - unverwertbare Gegenstände. | |
| Zu den sperrigen Abfällen
gehören alle Haushaltsgegenstände, die aufgrund ihrer Größe oder
Beschaffenheit nicht über die sonstigen Abfallbehälter entsorgt werden
können. Dazu gehören z. B. Möbel, Sofas, Sessel, Matratzen,
Fußbodenbelag, Teppiche, Kinderwagen ... Mit Hilfe der Bestelldoppelkarte erfolgt die Beauftragung zur Abholung, welche in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder direkt bei der KECL GmbH erhältlich sind. Die Karte ist ausgefüllt und frankiert an die KECL GmbH zu schicken. Der Abholtermin wird dem Abfallbesitzer rechtzeitig mitgeteilt. Am Abholtag übergibt der Abfallbesitzer (Beauftragter) die sperrigen Abfälle an die Mitarbeiter der Entsorgerfirma. Alle sperrigen Abfälle werden vor Ort gewogen und der Übergebende erhält einen Wiegeschein. Auf der Grundlage dieses Wiegescheines erfolgt die Berechnung der Gebühr, welche sich aus einer Gebühr für das Einsammeln und Befördern und einer Gebühr für die Beseitigung der Abfälle (Deponiegebühr) zusammensetzt. Ist der Abfallbesitzer (Beauftragter) zum Abholtermin nicht anwesend, so erfolgt keine Entsorgung der sperrigen Abfälle. Für die Aufwendungen der in diesem Fall unnötig erfolgten Anfahrt wird eine Gebühr berechnet. |
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| 6. Entsorgung von elektronischen Geräten - Elektronik-Recycling. | |
| Zu dieser Abfallkategorie gehören
alle gebrauchten elektronischen und elektrotechnischen Haushaltgeräte,
die nicht über die zugelassenen Abfallbehälter entsorgt werden können.
Zu diesen Haushaltgeräten gehören u. a. Kühl- und Tiefkühlschränke,
Waschmaschinen, Elektro- und Gasherde, Fernsehgeräte, Computeranlagen ... Kostenlose Entsorgung bei:
Oder, Abholung durch Ihren Entsorger:
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| 7. Entsorgung von metallischen Abfällen - "Schrott" - Wiederverwertung. | |
| Zum Schrott gehören z. B.
metallische Gegenstände, die von Bau- und Umbaumaßnahmen herrühren wie
Stahlschrott/-träger, Draht, Kabel, Heizungsteile, Blei, Messing aber
auch Kraftfahrzeugfelgen oder Fahrräder und Metallroller (ohne Bereifung)
... Mittels Bestelldoppelkarte erfolgt die Beauftragung zur Abholung, welche in allen Stadt- und Gemeindeverwaltungen oder direkt bei der KECL GmbH erhältlich sind. Die Karte ist ausgefüllt und frankiert an die KECL GmbH zu schicken. Der Abholtermin wird dem Abfallbesitzer rechtzeitig mitgeteilt. Am Abholtag sind die Abfälle bis 6.00 Uhr am Grundstück bzw. Stellplatz des Abfallbehälters bereitzustellen. |
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| 8. Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen - Sonderabfall. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| "Schadstoffhaltige"
Abfälle stellen eine besondere Gefahr für die Umwelt dar, da sie wegen
ihrer Umwelt schädigenden Zusammensetzung nicht ohne besondere Behandlung
entsorgt werden können. Dazu gehören Abbeizmittel, Farben, Lacke,
Schädlingsbekämpfungsmittel, Klebstoffe, Medikamente ...
Die Sammlung der "schadstoffhaltigen" Abfälle in haushaltüblichen Mengen erfolgt zweimal im Jahr über das so genannte Schadstoffmobil im Frühjahr und im Herbst statt.
Die Termine und Standplätze des Schadstoffmobils werden rechtzeitig durch die KECL GmbH bekannt gegeben. |
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| 9. Entsorgung von Verpackungen aus Glas - Flaschen und Gläser. | |
| Sammlung erfolgt über
Depotcontainer an Sammelstellen. Bitte stationäre Einwurfzeiten beachten!
Gebühr ist im Produktpreis enthalten. In die Container gehören: farblich sortierte Flaschen und Gläser und das NICHT: Flachglas, Spiegelglas, Glühbirnen, Haushaltsgegenstände aus Glas, Kristallglas. |
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| Einteilung der Abfuhrgebiete: | |
| Lichtenstein (rechter Stadtteil) |
aus Richtung Zwickau rechts einschließlich alte B 173 bis zur Hartensteiner Straße, ohne Hartensteiner Straße |
| Lichtenstein (linker Stadtteil) |
aus Richtung Zwickau links ohne alte B 173 bis zur Glauchauer Straße einschließlich Glauchauer Straße, Waldenburger Straße, Wiesenstraße, Grünthalweg und Gewerbegebiet "Am Auersberg" |
| Lichtenstein (östlicher Stadtteil) |
aus Richtung Oberlungwitz rechts und links der alten B 173 einschließlich alte B 173 bis zur Hartensteiner Straße bzw. Glauchauer Straße einschließlich Hartensteiner Straße (ohne Glauchauer Straße, Waldenburger Straße, Wiesenstraße, Grünthalweg und Gewerbegebiet "Am Auersberg") |