Förderung durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen

Diese Maßnahme wird gefördert durch die Europäische Union und den Freistaat Sachsen im Rahmen des Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum im Freistaat Sachsen 2014 – 2020 (EPLR)

Das Vorhaben „Abbruch des Saalgebäudes Talschlösschen“, Obere Dorfstraße 35, 09350 Lichtenstein/Sa. OT Rödlitz wurde vom Entscheidungsgremium AG „Schönburger Land“ ausgewählt. Vorhabenträger ist die Stadt Lichtenstein/Sa. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Juni 2022 bis Oktober 2022 realisiert werden.

Mit der Umsetzung des Vorhabens erfolgt die Aufwertung der Flächen zur ökologischen Stellfläche mit barrierefreien Parkmöglichkeiten.

Die Nützlichkeit der mit dem Abbruch in Verbindung stehenden, zu realisierenden Grundschulerweiterung und Ortschaftszentrum fördert das Zusammenleben und Harmonie im ländlichen Raum.


Das Vorhaben „Sanierung des Belags des Rad- und Wanderwegs Rümpfstraße in Lichtenstein vom Ende der Bebauung bis zum Rümpfwald“ wurde vom Entscheidungsgremium AG „Schönburger Land“ ausgewählt.

Vorhabensträger ist die Stadt Lichtenstein/Sa. Die Maßnahme soll im Zeitraum von August bis September 2017 realisiert werden. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 131.400,00 €, die Förderung beträgt 68.380 €.

Mit Umsetzung des Vorhabens wird der Standort qualitativ verbessert, so dass auch eine erhöhte Sicherheit für Radfahrer und Wanderer wieder gegeben ist. Durch das Vorhaben kann das Wegenetz rund um einen touristisch wertvollen Ankerpunkt der Region insbesondere als Zugang für das wertvolle Naherholungsgebiet „Rümpfwald“ aufgewertet werden.


Das Vorhaben „Sanierung des Oberbaus der Grünthalbrücke im Zuge des Grünthalwegs am Schäller in Lichtenstein“ wurde vom Entscheidungsgremium AG „Schönburger Land“ ausgewählt.

Vorhabensträger ist die Stadt Lichtenstein. Die Maßnahme soll im Zeitraum von Dezember 2016 bis April 2018 durchgeführt werden. Die Gesamtausgaben belaufen sich auf 124.490,00 €, die Förderung beträgt 80.919,00 €.

Mit Umsetzung des Vorhabens wird eine Lücke im Wegesystem der Region geschlossen und das Rad- und Wanderwegnetz qualitativ aufgewertet. Des Weiteren ist die Sicherheit für die Radfahrer und Wanderer sowie landwirtschaftliche Nutzer wieder garantiert.