Ergänzungssatzung "Martinweg 2" im Ortsteil Heinrichsort

Geltungsbereich
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Geltungsbereich

Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11.03.2024 den Aufstellungsbeschluss nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Ergänzungssatzung "Martinweg 2" für Teilflächen der Flurstücke 164/1 und 165/1 der Gemarkung Heinrichsort, Geltungsbereich siehe Anlage Lageplan, beschlossen. Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung wird das Ziel verfolgt, Baurecht für die Errichtung einer Wohnbebauung zu erlangen.

Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. hat in seiner Sitzung am 27.05.2024 den Entwurf der Ergänzungssatzung "Martinweg 2" in der Fassung vom April 2024 gebilligt und nach § 3 Abs. 2 BauGB die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Der Entwurf der Ergänzungssatzung "Martinweg 2" für den Ortsteil Heinrichsort und die Begründung (Stand April 2024) werden in der Zeit vom 02.07.2024 bis einschließlich 09.08.2024 auf der Internetseite der Stadt sowie auf dem Zentralen Internetportal des Landes Sachsen (www.buergerbeteiligung.sachsen.de) veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im o.g. Zeitraum durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung der Stadt Lichtenstein/Sa., Badergasse 17 in 09350 Lichtenstein/Sa., Fachbereich Bauwesen, 7. Obergeschoss zu den Öffnungszeiten und mit vorheriger Terminabsprache außerhalb der Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht zur Verfügung gestellt.

 

Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lichtenstein/Sa.

Montag: geschlossen

Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr

Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr