Erklärung der Namensänderung nach Tod, Scheidung oder Auflösung der Lebenspartnerschaft abgeben

Den Familiennamen, den Sie während der Ehe oder Lebenspartnerschaft trugen (Ehename, Lebenspartnerschaftsname), behalten Sie grundsätzlich auch nach einer Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder dem Tod Ihres Partners oder Partnerin.

Wenn Sie den Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen ändern möchten, können Sie

  • Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den Sie bis zur Wahl des Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamens führten
  • dem Ehe-/Lebenspartnerschaftsnamen Ihren Geburtsnamen oder den Namen voranstellen oder anfügen, den Sie zuvor trugen (höchstens zweigliedrig, wie etwa "Müller-Huber")
  • einen Begleitnamen aus der Ehe/Lebenspartnerschaft ablegen.

Beachten Sie, dass diese Erklärung unwiderruflich ist. Wenn Sie wieder heiraten, haben Sie natürlich erneut das Recht, einen anderen Namen anzunehmen.

Die Erklärung der Namensänderung bedarf der öffentlichen Beglaubigung, Sie können die Erklärung in jedem Standesamt abgeben.

Hinweis: Die Familiennamen der Kinder bleiben von der Änderung unberührt.

Ansprechstelle

  • für die Entgegennahme der Erklärung: Standesamt (zum Beispiel das Standesamt an Ihrem Wohnort) oder Notar/Notarin
  • für die Eintragung im Eheregister: das Standesamt der Eheschließung
  • für die Eintragung im Lebenspartnerschaftsregister: das Standesamt, vor dem die Lebenspartnerschaft begründet wurde