Fluglaternen-Ausnahmegenehmigung beantragen

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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Aufstieg von Fluglaternen nach § 2 Fluglaternenverordnung

Der Aufstieg von Fluglaternen – eine Art kleiner, unbemannter Heißluftballons – ist im Freistaat Sachsen seit 01.10.2009 grundsätzlich verboten. Die Ortspolizeibehörde (Ordnungsamt der Stadt- oder Gemeindeverwaltung) kann auf Antrag einzelne, ortsbegrenzte Ausnahmen zulassen.

Achtung! In der Umgebung von Flughäfen (Kontrollzone) ist zudem eine Freigabe durch die Deutsche Flugsicherung (DFS) erforderlich.