Gremien entscheiden, was in Lichtenstein/Sa. passiert

Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein/Sa. ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Lichtenstein/Sa. Der Stadtrat besteht aus dem Bürgermeister Jochen Fankhänel als Vorsitzenden und 22 Stadträten.

Der Stadtrat legt die Grundsätze für die Verwaltung der Stadt Lichtenstein/Sa. fest und entscheidet über alle Angelegenheiten, soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist oder ihm der Stadtrat bestimmte Angelegenheiten überträgt. 

Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen. In der Regel findet monatlich eine Sitzung statt. Bei ordentlichen Sitzungen können Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der Bürgerfragestunde Fragen zu Angelegenheiten der Stadt stellen oder Anregungen und Vorschläge unterbreiten. 

Termine, Tagesordnungen und Beschlussvorlagen öffentlicher Sitzungen sind im Ratsinformationssystem der Stadt Lichtenstein/Sa. jeweils sieben Tage vor dem Sitzungstermin online abrufbar. Nach der Sitzung werden die gefassten Beschlüsse veröffentlicht. 

Durch Regelung in der Hauptsatzung hat der Stadtrat 

  • die beschließenden Ausschüsse Verwaltungsausschuss und Technischer Ausschuss
  • den beratenden Ausschuss Kultur- und Sozialausschuss sowie 
  • die Beiräte Jugendbeirat und Seniorenbeirat

gebildet. 

Neben den Stadträten gehören dem Kultur- und Sozialausschuss und den Beiräten auch sachkundige Einwohner an und unterstützen mit ihrer Erfahrung und ihrem Sachverstand. 

In den beiden Ortsteilen Rödlitz und Heinrichsort werden aller fünf Jahre Ortschaftsräte gewählt. Vorsitzender der Ortschaftsräte ist jeweils der Ortsvorsteher. Die Zahl der Ortschaftsräte ist gemäß Hauptsatzung in beiden Ortschaften auf acht festgelegt. Informationen zu den Sitzungen der Ortschaftsräte finden Sie ebenfalls im Ratsinformationssystem