Integrierte Stadtentwicklungskonzeption (INSEK)

Die Stadt Lichtenstein/Sa. hat ein integriertes Stadtentwirklungskonzept, sogenanntes INSEK, aufgestellt, welches im Jahre 2017 weiter fortgeschrieben wurde.

Die Stadt Lichtenstein/Sa. mit ihren Ortsteilen Heinrichsort und Rödlitz hat insgesamt 10.975 Einwohner/-innen (Stand: 31.12.2021). Sie liegt zwischen den Oberzentren Chemnitz und Zwickau im Landkreis Zwickau des Freistaates Sachsen. Mit den Städten Hohenstein-Ernstthal und Oberlungwitz bildet die Stadt Lichtenstein/Sa. den mittelzentralen Städteverbund „Sachsenring“. Als kooperierende Stadt gilt es im Verbund die jeweiligen mittelzentralen Ausstattungen zu erhalten sowie eine gemeinsame Funktionsteilung auszugestalten. Für die Stadt Lichtenstein/Sa. ergibt sich dabei eine besondere Bedeutung als Wirtschafts-, Bildungs-, Kultur- und Versorgungszentrum in der Region.
Die Stadt Lichtenstein/Sa. ist darüber hinaus Sitz der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“, die neben Lichtenstein die Gemeinden Bernsdorf und St. Egidien umfasst. Als erfüllende Gemeinde besitzt die Stadt Lichtenstein/Sa. eine besondere Stellung für den Erhalt und die Sicherung einer nachhaltig zu gewährleistenden Versorgungsstruktur für die Daseinsvorsorge der beteiligten Gemeinden.
Für die Stadt Lichtenstein/Sa. wurde bereits im Jahr 2002 ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept mit dem Hintergrund einer vernetzten Stadtentwicklungsplanung, welche von den vier urbanen Sektoren „Arbeiten – Wohnen – Erholen – Kommunizieren“ getragen wurde, erstellt. Dieses wurde in Teilen im Jahr 2009 fortgeschrieben. Eine weitere Fortschreibung erfolgte mit der Erarbeitung des gemeinsamen Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für die Städte des Städteverbundes „Sachsenring“ in den Jahren 2007 und 2008.
Für die vergangenen Jahre kann die Stadt Lichtenstein/Sa. auf einen erfolgreichen und kontinuierlichen Stadtentwicklungsprozess zurückblicken. Dafür stehen u.a. die Stadtsanierung im Bereich der Altstadt, die Durchführung der 1. Sächsischen Landesgartenschau im Jahr 1996, erste Stadtumbaumaßnahmen sowie die Entwicklung zu einem regional bedeutsamen Bildungsstandort.
Trotz dieser Erfolge, sind in der Stadt Lichtenstein/Sa. auch künftig die städtebaulichen Folgen des demographischen und strukturellen Wandels sowie die damit verbundenen Herausforderungen zu bewältigen und die dafür notwendigen städtebaulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Rückgang sowie Alterung der Bevölkerung und damit veränderte Nachfragestrukturen erfordern angepasste Lösungen zum Beispiel im Bereich der Wohnungsnachfrage und der sozialen Infrastruktur sowie künftigen Mobilitätserfordernissen.
Als ein übergeordnetes Ziel der Stadtentwicklung gilt es auch künftig, die Funktion der Stadt Lichtenstein/Sa. als Lebens- und Arbeitsmittelpunkt zu stärken und die Zukunftsfähigkeit sowie Attraktivität der Stadt für alle Generationen weiter auszubauen und zu steigern. Dies geht einher mit der Verbesserung städtebaulicher Problembereiche, einer Behebung bzw. Milderung von Funktionsverlusten und einer Aufwertung und Stärkung der Stadt als Wohnstandort.
Die Stadt Lichtenstein/Sa. hat diesbezüglich mit dem Stadtratsbeschluss vom 23.05.2016 die Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) beschlossen. Mit der Fortschreibung des INSEKs erfolgt die Überprüfung und ggf. Neubestimmung der Stadtentwicklungsziele unter Berücksichtigung der demografischen Rahmenbedingungen und der Ergebnisse des Zensus 2011, von Zielen und Inhalten einer integrierten Stadtentwicklungspolitik gemäß der Charta von Leipzig sowie den Zielen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik. Ziel ist es, eine integrierte Planungsgrundlage als künftige Strategie für eine nachhaltige Stadtentwicklung für die Stadt Lichtenstein/Sa. und ihre Ortsteile zu schaffen.
Das auf das Jahr 2030 ausgerichtete INSEK überprüft das im INSEK 2002 formulierte Leitbild auf seinen Bestand hin und schreibt dieses fort. Weiterhin werden Leitziele und Entwicklungsziele für die künftige Stadtentwicklung innerhalb eines nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklungsprozesses formuliert und soweit erforderlich, Vorschläge zur Anpassung bestehender gesamtstädtischer Planungen, Konzepte und Projekte dargelegt.
Vorhandene Fördergebietskulissen der Städtebauförderung werden überprüft und notwendige Anpassungen dargelegt und begründet, um auch künftig den Stadtentwicklungsprozess über städtebauliche Gesamtmaßnahmen gestalten zu können.