Übermittlungssperre im Melderegister eintragen lassen

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten

  • im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen),
  • an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften,
  • an die Sächsische Staatskanzlei zu Zwecken der Ehrung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften durch den Ministerpräsidenten
  • zur Herausgabe durch Adressbücher,
  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienmitglied eines Mitglieds einer solchen und

bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu widersprechen.