Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

Mit der amtlichen Beglaubigung wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift geleistet haben.

Amtlich beglaubigt werden auch Handzeichen, das heißt aus Buchstaben oder aus sonstigen Symbolen bestehende Zeichen von Personen, die nicht schreiben können.

Die amtliche Beglaubigung einer Unterschrift können die Behörden und Gerichte des Freistaates Sachsen und die Gemeinden, Verwaltungsverbände und Landkreise vornehmen, in deren jeweiligen Bereich sich Ihr Wohnort befindet. Das unterzeichnete Schriftstück muss dabei:

  • zur Vorlage bei einer Behörde benötigt werden
    oder
  • aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sein.

Außerdem sind für bestimmte Rechtsgeschäfte besondere Formen der Beglaubigung (zum Beispiel Beglaubigung durch einen Notar*) erforderlich.

Beglaubigung durch den Notar

Besonderheiten gelten für Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen. Hier wird die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt.

Das Gesetz schreibt häufig für Willenserklärungen oder Erklärungen verfahrensrechtlichen Inhalts die öffentliche Beglaubigung vor. Dazu gehören beispielsweise:

  • Erklärung über den Ehenamen nach der Eheschließung (diese kann auch das Standesamt beglaubigen, bei dem die Ehe geschlossen wurde)
  • Erklärung über den Geburtsnamen eines Kindes nach Beurkundung der Geburt, wenn die Eltern keinen Ehenamen führen, aber ihnen die Sorge gemeinsam zusteht
  • Erklärung über die Ausschlagung einer Erbschaft, soweit sie nicht zur Niederschrift des Nachlassgerichts abgegeben wird
  • Anmeldung zum Vereinsregister
  • Anmeldung zur Eintragung in das Handelsregister

Hinweis: Die strengste Form der öffentlichen Beglaubigung ist die Beurkundung. Mit dieser wird die Echtheit des Dokumentes, also des Inhalts selbst, bezeugt.

*) Um verständlich zu bleiben, beschränken wir uns auf die verallgemeinernden Personenbezeichnungen, sie beziehen sich immer auf jedes Geschlecht – die Redaktion