Anmeldung (Umzug in eine andere Gemeinde)

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Ziehen Sie in eine andere Gemeinde in Sachsen um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Tipp: Nehmen Sie Ihre Personaldokumente mit, um diese gleich bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort aktualisieren zu lassen.