Ehefähigkeitszeugnis beantragen (für Eheschließung im Ausland)

Wenn Sie als deutscher Staatsangehöriger oder deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen Sie in einigen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis.

Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung mit der Verlobten/dem Verlobten nach deutschem Recht keine Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

Hinweis: Ein Ehefähigkeitszeugnis ist sechs Monate lang gültig.

Ansprechstelle

Wenn Sie in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben: das Standesamt der Gemeinde, in der Sie zuletzt wohnten oder sich gewöhnlich aufhielten.

Wenn Sie noch keinen Wohnsitz in Deutschland hatten: das Standesamt I in Berlin

–> Standesamt I in Berlin
  Amt24-Informationen