Eheregister, Beurkundung einer Heirat im Ausland durch ein deutsches Standesamt

Haben Sie im Ausland geheiratet, können Sie beim Standesamt Ihres Heimatortes beantragen, dass die Trauung nachträglich im deutschen Eheregister beurkundet wird (Nachbeurkundung).

Eine Pflicht zur Nachbeurkundung besteht nicht – ordnungsgemäß ausgestellte Heiratsurkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das hiesige Standesamt dann eine deutsche Eheurkunde auszustellen vermag. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit.

Ansprechstelle

Zuständig für die Beurkundung ist das Standesamt der Stadt oder Gemeinde,

  • in der Sie ihren Wohnsitz haben oder zuletzt hatten oder
  • Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Ergibt sich danach für Sie keine Zuständigkeit, wenden Sie sich bitte an das Standesamt I in Berlin:

–> Standesamt I in Berlin
  Amt24-Informationen