Fundsachen abgeben

Fundsachen werden von der Fundbehörde Ihrer Stadt beziehungsweise Ihres Landkreises entgegengenommen.

Finderrechte

Sowohl Finderlohn- als auch Aufwendungsersatzansprüche sind zivilrechtliche Angelegenheiten zwischen Finder und Empfangsberechtigtem. Die Fundbehörde kann den Parteien hier lediglich beratend zur Seite stehen, hat jedoch keinerlei Entscheidungsbefugnis.

Für Funde in öffentlichen Behörden und Verkehrsmitteln (sogenannte Amtsfunde oder Behördenfunde) gelten die Finderrechte in nur eingeschränktem Umfang.

Hinweis: Bei Verlust von Gegenständen auf dem Gelände, in Zügen oder Gebäuden der Deutschen Bahn wenden Sie sich bitte direkt an die Deutsche Bahn AG, da diese Fundsachen nicht weitergeleitet werden.