Internationale Geburtsurkunde anfordern

Antrag auf Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern, internationale Geburtsurkunde gemäß Übereinkommen vom 08.09.1976

Sie benötigen eine internationale Geburtsurkunde zum Nachweis im Ausland? Einen solchen mehrsprachigen Auszug aus dem Geburtenregister (internationale Geburtsurkunde) beantragen Sie persönlich, schriftlich oder gegebenenfalls online beim Standesamt Ihres Geburtsortes.

Diese Urkunde gilt in allen Staaten, die sich dem Übereinkommen vom 08.09.1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern angeschlossen haben und erfordern keine weitere Beglaubigung oder Übersetzung.

Folgende Länder erkennen derzeit mehrsprachige Auszüge untereinander an: Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien, Türkei.

Der mehrsprachige Auszug enthält mehrere verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch, Kroatisch, Spanisch, Portugiesisch, Türkisch).

Erkennt die ausländische Stelle, bei der Sie die Geburtsurkunde vorlegen wollen, den mehrsprachigen Auszug nicht an, wird in der Regel eine Beglaubigung und eine Übersetzung verlangt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei der betreffenden Behörde im Ausland, welche Urkundenart und welche Beglaubigung konkret gefordert wird.

Hinweis: Wenn Sie eine Geburtsurkunde aus einem anderen Land beschaffen müssen, informieren Sie sich bitte bei der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung. Lesen Sie dazu die Hinweise des Auswärtigen Amtes.