Ein Anspruch auf Löschung Ihrer Daten nach Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung setzt gegenüber öffentlichen Stellen voraus, dass
- Ihre Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind
- Sie Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung stützte, widerrufen haben und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen
- Ihre personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden
- die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich ist.
Sie haben keinen Anspruch auf Löschung Ihrer Daten, wenn
- die Verarbeitung Ihrer Daten zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information erfordert
- zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt
- diese aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit erforderlich sind,
- ihr Recht auf Löschung die Verwirklichung und Verarbeitung für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke, unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt,
- eine Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Hinweis: Im Bereich polizeilicher, justizieller und nachrichtendienstlicher Verarbeitung gibt es speziellere Vorschriften zur Löschung, die inhaltlich jedoch Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung ähneln.