Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung)

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Wenn sich Ihr Nachname geändert hat (durch Heirat bzw. Heirat der Eltern oder Wiederannahme Ihres Geburtsnamens nach Scheidung) oder Sie eine Neusortierung Ihrer Vornamen vorgenommen haben, sind Sie verpflichtet, Ihren Personalausweis unverzüglich bei der Ausweisbehörde vorzulegen. Durch Ihren alten Namen hat Ihr Ausweis eine nicht mehr zutreffende Eintragung und ist deshalb ungültig geworden.

Achtung! Legen Sie den ungültig gewordenen Ausweis nicht unverzüglich der Ausweisbehörde vor, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

Verlobte können bereits nach der Anmeldung der Eheschließung mit einer Bescheinigung vom Standesamt ihren neuen Personalausweis oder auch Reisepass beantragen, so dass er am Tag der Eheschließung fertig ist. Nach der Eheschließung kann der Personalausweis unter Vorlage der Heiratsurkunde abgeholt werden.

 

Hinweis: Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie zugleich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis wird Ihnen unmittelbar ausgestellt und ist bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückzugeben.