PIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassen

Für Sie zuständige Mitarbeiter


Nach der Beantragung Ihres Personalausweises haben Sie von der Bundesdruckerei einen PIN-Brief erhalten, der die sogenannte "Transport-PIN", eine PUK sowie ihr Sperrkennwort enthält. Ohne die PIN ist eine Nutzung der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises nicht möglich. Die "Transport-PIN" ist fünfstellig.

Vor der ersten Verwendung der Online-Ausweisfunktion müssen Sie die "Transport-PIN" in Ihre eigene, frei wählbare sechsstellige PIN ändern. Ihre PIN können Sie jederzeit an Ihrem eigenen Computer mit Lesegerät oder über ein Smartphone unter Verwendung der AusweisApp2 selbst ändern. Sie können die PIN aber auch jederzeit in Ihrer Personalausweisbehörde neusetzen lassen, beides unbegrenzt oft.

Hinweis: Wenn Sie Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben, wird Ihre Online-Ausweisfunktion blockiert. Die PUK dient der Aufhebung dieser Blockierung. Die Nutzung der PUK funktioniert insgesamt nur zehnmal!

Wenn Sie

  • Ihre PUK bereits zehnmal genutzt und Ihre PIN erneut dreimal falsch eingegeben haben,
  • Ihre PUK nicht kennen und Ihre PIN dreimal falsch eingegeben haben oder
  • Ihre PIN vergessen haben,

müssen Sie Ihre Personalausweisbehörde aufsuchen und die PIN neusetzen lassen. Ihre gültige PIN benötigen Sie dafür nicht. Für die Änderung der PIN zu Hause benötigen Sie in jedem Fall die gültige PIN!