Datenschutz - Verarbeitung von Daten einschränken

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  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
  • zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person.
  • aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats.

Hinweis: Im Bereich der polizeilichen, justiziellen oder nachrichtendienstlichen Vearbeitung bestehen Sonderregelungen, die inhaltlich jedoch weitgehend Art. 18 Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.