Sterbefall beim Standesamt anzeigen

Anzeige des Sterbefalls nach §§ 28 ff. Personenstandsgesetz (PStG)

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt der Gemeinde angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat. Voraussetzung für die Anzeige ist die Todesbescheinigung.

Das Standesamt nimmt die Eintragung in das Sterberegister vor und stellt die Sterbeurkunde aus.