Wahlhelfer, Einsatz im Wahllokal anzeigen

Am Wahltag werden Wahlhelfer als Mitglieder der Wahlorgane oder als Hilfskräfte bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt.

Zu den Aufgaben der Wahlhelfer zählen beispielsweise:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses

Die Tätigkeit als Wahlhelfer ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.

Wahlhelfer werden durch das Wahlamt der jeweiligen Gemeinde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.

Wahlhelfer erhalten für Ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.